 ##  [Notwehr](/de/node/39949) 

 Definition

Eine Rechtfertigungslehre, die einer Person erlaubt, angemessene und verhältnismäßige Gewalt zur Abwehr einer bevorstehenden und rechtswidrigen Attacke anzuwenden; ist sie gegeben, macht sie sonst strafbares Verhalten rechtmäßig oder nicht strafbar.

 

 

 

 

 

 





## Prinzip

Prinzip

Notwendige und verhältnismäßige Abwehrhandlungen erlauben, um unmittelbaren Schaden abzuwenden, dabei aber Gegenwehr und übermäßige Gewalt begrenzen; Abwägung zwischen individuellem Schutz und öffentlicher Ordnung durch objektive und subjektive Tests zu Erforderlichkeit und Zumutbarkeit.

 

 

 

 

 





## Demonstration

Demonstration

Eine Person wird von einem Angreifer mit Messer bedroht und wehrt mit einem Messer ab, um den Angreifer kampfunfähig zu machen; Geschworene prüfen Imminenz, Verhältnismäßigkeit und, ob Rückzug in der jeweiligen Rechtsordnung möglich war.

 

 

 

 

## Fehlanwendung

Fehlanwendung

Notwehr für Rache, präventive Angriffe ohne unmittelbare Bedrohung oder die Ausübung übermäßiger Gewalt, die über das hinausgeht, was eine vernünftige Person als notwendig erachten würde, sind Fehlanwendungen.

 

 

 

 

 





## Konsequenz

Konsequenz

Ein gültiger Notwehrvortrag führt zu Freispruch oder zur Feststellung rechtmäßigen Gewaltgebrauchs, beeinflusst polizeiliches und ziviles Verhalten und reduziert zivilrechtliche Haftung; unklare Fälle erfordern oft Tatsachenfeststellungen durch das Gericht.

 

 

 

 

## Umkehrung

Umkehrung

Das Gegenteil ist der Erstangreifer, der die Auseinandersetzung provoziert und daher keinen Notwehranspruch geltend machen kann, oder ein Verteidigungsanspruch, der in rechtswidrige Gewalt umschlägt, weil er Erforderlichkeit oder Verhältnismäßigkeit überschreitet.

 

 

 

 

 





## Abgrenzung

Abgrenzung

Gilt für Abwehrhandlungen gegen rechtswidrige Angriffe; schließt in manchen Rechtsordnungen den Schutz rein sachbezogener Interessen aus und wird durch Regeln zu Rückzugsobliegenheiten, Stand-Your-Ground und zulässiger Gewalt begrenzt.

 

 

 

 

 





## Semantische Spannung

Semantische Spannung

Spannung zwischen subjektivem Glauben an eine Gefahr und objektiver Zumutbarkeitsprüfung; ebenso die Unterscheidung zwischen Rechtfertigung (rechtmäßig) und Entschuldigung (trotz Unrecht entschuldbar).

 

 

 

 

 





## Synthese

Synthese

Notwehr ist die rechtliche Rechtfertigung, die verhältnismäßige Gewalt zur Abwehr einer unmittelbaren rechtswidrigen Bedrohung erlaubt und anhand der Erforderlichkeit und Vernünftigkeit des Abwehrverhaltens geprüft wird.