 ##  [Besitz Gefälschter Währung](/de/node/40225) 

 Definition

Das bewusste Halten, Aufbewahren oder Kontrollieren von gefälschter Währung oder das bewusste Annehmen von Geld, von dem der Inhaber weiß oder wissen müsste, dass es gefälscht ist; die strafrechtliche Haftung hängt von Wissen und Vorsatz der handelnden Person ab.

 

 

 

 

 

 





## Prinzip

Prinzip

Voraussetzung für die Haftung ist das Bewusstsein oder die willentliche Blindheit gegenüber der Fälschung und ein Zusammenhang zwischen dem Besitz und der Absicht, das gefälschte Geld zu verwenden, weiterzugeben oder daraus einen Vorteil zu ziehen.

 

 

 

 

 





## Demonstration

Demonstration

Eine Person trägt eine Rolle nachgeahmter Banknoten in der Brieftasche und zahlt nach Aussage eines Komplizen mit diesen Noten für Waren.

 

 

 

 

## Fehlanwendung

Fehlanwendung

Jeden Besitz von altem, beschädigtem oder nicht mehr umlaufendem gesetzlichem Zahlungsmittel ohne Nachweis von Kenntnis oder Vorsatz als Besitz gefälschter Währung zu werten, verwechselt bloße Aufbewahrung mit strafbarem Besitz.

 

 

 

 

 





## Konsequenz

Konsequenz

Eine Verurteilung kann strafrechtliche Sanktionen, Beschlagnahme der gefälschten Noten und der zur Herstellung benutzten Mittel sowie eine verschärfte Strafzumessung bei Zusammenhang mit Schmuggel oder organisiertem Verbrechen nach sich ziehen.

 

 

 

 

## Umkehrung

Umkehrung

Das Gegenteil ist der unschuldige Besitz: das unbewusste Halten gefälschter Gegenstände oder das Vorliegen einer legitimen, dokumentierten Grundlage, die Echtheit anzunehmen, wodurch strafrechtliche Schuld entfällt.

 

 

 

 

 





## Abgrenzung

Abgrenzung

Schließt Reproduktionen für rechtmäßige Bildungs-, Theater- oder Ausstellungszwecke aus, wenn sie deutlich gekennzeichnet und nicht für den Umlauf bestimmt sind; schließt auch bloßen Empfang gefälschter Währung ohne Kenntnis aus.

 

 

 

 

 





## Semantische Spannung

Semantische Spannung

Es besteht Spannung zwischen zivilrechtlichen Verbraucherstreitigkeiten über gefälschte Waren und dem strafrechtlichen Besitz gefälschter Währung: Erstere drehen sich um Eigentum und Verbraucherschutz, letztere um den mens rea-Aspekt und die monetäre Integrität des Staates.

 

 

 

 

 





## Synthese

Synthese

Besitz gefälschter Währung ist die bewusste Kontrolle über Falschgeld mit der Absicht oder Fahrlässigkeit in Bezug auf dessen Verwendung; rechtlich hängt sie von der Kenntnis des Besitzers und dessen Verbindung zur Verbreitung oder zum Vorteil aus der Fälschung ab.