Definition
Die äußere, tatsächliche Komponente einer Straftat, bestehend aus einer Handlung, einem Unterlassen bei gesetzlicher Pflicht oder einem strafbewehrten Sachverhalt; das, was der Angeklagte getan oder unterlassen hat und das den Tatbestand erfüllt.
Prinzip
Prinzip
Strafrechtliche Verantwortlichkeit setzt in der Regel ein nachweisbares äußerliches Verhalten oder ein rechtlich anerkanntes Unterlassen voraus, das den gesetzlich verbotenen Schaden verursacht oder gefährdet; bloße Gedanken oder Einstellungen sind kein Actus Reus.
Demonstration
Demonstration
Jemand nimmt ohne Erlaubnis das Telefon einer anderen Person (die körperliche Handlung) oder ein Pfleger unterlässt die Fütterung eines Abhängigen, obwohl eine gesetzliche Pflicht besteht (ein Unterlassen): beides kann Actus Reus erfüllen, abhängig von Kontext und Kausalität.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Das bloße Vorhandensein an einem Ort oder private Gedanken als Actus Reus zu werten oder anzunehmen, jede schädliche Folge begründe automatisch Actus Reus ohne Nachweis einer relevanten Handlung oder pflichtbegründenden Unterlassung.
Konsequenz
Konsequenz
Ist Actus Reus festgestellt, verbindet es das Verhalten mit dem inneren Tatbestand und den Kausalitätsprinzipien, sodass Gerichte die Schuldfähigkeit bewerten und bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsmerkmale Strafen verhängen können.
Umkehrung
Umkehrung
Sich nur auf Mens Rea zu konzentrieren und zu ignorieren, ob der Angeklagte überhaupt gehandelt hat oder eine Handlungspflicht bestand; dies würde schuldhafte Gedanken unabhängig von Verhalten kriminalisieren.
Abgrenzung
Abgrenzung
Erfasst freiwillige körperliche Bewegungen, qualifizierte Unterlassungen bei bestehender Pflicht und strafbewehrte Sachverhalte; schließt unwillkürliche Bewegungen, reine Gedanken und Unterlassungen ohne Pflicht aus. Der Anwendungsbereich variiert je nach Delikt und Rechtsordnung; Gesetze können ihn erweitern oder einschränken.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Spannung zu Verfehlens- und Gefährdungsdelikten sowie zu Ordnungswidrigkeiten mit verschärfter Haftung: Actus Reus ist faktisch, jedoch wird in manchen Bereichen bloßer Besitz oder ein Zustand als ausreichend angesehen.
Synthese
Synthese
Actus Reus fasst das beobachtbare oder gesetzlich anerkannte Verhalten einer Straftat — Handlungen, pflichtwidrige Unterlassungen oder verbotene Zustände — zusammen und bildet den faktischen Bezugspunkt, an den Mens Rea, Kausalität und rechtliche Folgen anknüpfen.