Definition
Eine Straftat, für die die Haftung ohne Nachweis eines schuldhaften inneren Tatbestands (mens rea) hinsichtlich eines oder mehrerer Tatbestandsmerkmale angeordnet wird; der Täter kann trotz fehlender Absicht, Kenntnis oder bisweilen Fahrlässigkeit verurteilt werden, vorbehaltlich gesetzlicher Einwendungen.

Prinzip

Prinzip
Gesetzgeber setzen strenge Haftung ein, um regulatorische Ziele (Gesundheitsschutz, Sicherheit, Verbraucherschutz) zu fördern, indem der Schwerpunkt vom schuldhaften Willen auf Prävention und Vollzugswirksamkeit verlagert wird, typischerweise bei geringstigmatisierten Ordnungswidrigkeiten.

Demonstration

Demonstration
Ein Gesetz ahndet den Verkauf kontaminierter Lebensmittel unabhängig davon, ob der Verkäufer von der Kontamination wusste; ein Händler kann verurteilt werden, obwohl ihm der Mangel unbekannt war.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Strenge Haftung auf schwerwiegende sittliche Delikte (Tötung, Sexualdelikte) anzuwenden oder dort, wo die Strafe erheblich ist und traditionell ein Verschulden erforderlich ist, wäre unangemessen und rechtlich problematisch.

Konsequenz

Konsequenz
Erhöht die Compliance und vereinfacht die Verfolgung, weil die Staatsanwaltschaft keinen subjektiven Verschuldenstatbestand beweisen muss; zugleich besteht das Risiko, blamlose Personen zu bestrafen, sofern nicht mildernde Einrichtungen bestehen.

Umkehrung

Umkehrung
Demgegenüber verlangt das traditionelle Strafrecht für die meisten schweren Delikte ein Verschulden (Vorsatz, Wissen, Fahrlässigkeit); diese Delikte benötigen den Beweis der inneren Einstellung des Täters.

Abgrenzung

Abgrenzung
In der Regel auf Gefährdungs- oder Ordnungsdelikte mit geringen Sanktionen beschränkt; für schwerwiegende Straftaten mit langem Freiheitsentzug rechtlich selten und umstritten; gesetzliche Formulierungen und verfassungsrechtliche Schranken begrenzen den Anwendungsbereich.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannungen bestehen zwischen administrativen Zielen (Effizienz, Abschreckung) und strafrechtlichen Grundsätzen (moralische Schuld, Verschuldensprinzip, Verhältnismäßigkeit); Gerichte neigen dazu, bei unklaren Gesetzen strenge Haftung bei schweren Sanktionen zu verneinen.

Synthese

Synthese
Die Straftat mit strenger Haftung ersetzt das subjektive Verschulden durch gesetzliche Verantwortung zum Schutz der öffentlichen Interessen, wobei die Durchsetzbarkeit steigt, gleichzeitig aber das Risiko unbegründeter Bestrafung wächst, soweit Legislative oder Judikatur keine Ausgleichsmechanismen vorsehen.