Definition
Eine Kategorie des mens rea, die erfordert, dass der Täter nicht nur die körperliche Handlung beabsichtigte, sondern auch ein bestimmtes, zusätzliches Ergebnis oder Ziel erreichen wollte, das das Gesetz als Tatbestandsmerkmal verlangt; es verlangt eine besondere innere Zielrichtung über das bloße Tun hinaus.

Prinzip

Prinzip
Für eine Verurteilung ist der Nachweis erforderlich, dass der Angeklagte den Vorsatz oder das Wissen zur Herbeiführung einer speziellen Folge hatte (z. B. Vorsatz zur dauerhaften Entziehung, Tötungsvorsatz oder Täuschungsabsicht), sodass das mentale Element eine maßgebliche, erhöhte Rolle spielt.

Demonstration

Demonstration
Erstgradige Tötung mit Planung oder Vorsatz: der Angeklagte plante und wollte den Tod des Opfers. Oder Diebstahl, bei dem der Täter die Sache mit der speziellen Absicht entwendete, den Eigentümer dauerhaft zu enteignen.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Jedes Auftreten des Begriffs 'wissentlich' als Hinweis auf besonderen Vorsatz zu werten oder besonderen Vorsatz anzunehmen, wo das Gesetz nur Wissen oder Rücksichtslosigkeit verlangt; Delikte fälschlich mit zusätzlichen mens rea-Elementen zu belasten.

Konsequenz

Konsequenz
Höhere Schuld und häufig schwerere Sanktionen; die besondere Bestimmtheit des mens rea eröffnet Verteidigungen, die auf das Fehlen vorsätzlicher Zielrichtung abstellen (z. B. freiwillige Trunkenheit in einigen Systemen) und schränkt die Reichweite der Anklage ein.

Umkehrung

Umkehrung
Gegenstück sind Delikte mit allgemeinem Vorsatz, bei denen nur die vorsätzliche Tatbestandshandlung verlangt wird; ferner grenzen sich spezielle Vorsatzdelikte von strengen Haftungstatbeständen ab, die auf mens rea verzichten.

Abgrenzung

Abgrenzung
Vorrangig durch den Gesetzestext und Auslegungsregeln bestimmt; manche Rechtsordnungen erlauben es, besonderen Vorsatz aus Verhalten und Umständen zu schließen, andere begrenzen solche Schlussfolgerungen und verlangen klare gesetzliche Formulierungen bei schweren Straftaten.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannungen entstehen gegenüber Lehren wie der übertragenen Absicht oder dem bewussten Ignorieren (willful blindness) sowie zwischen der Politik, mens rea bei schweren Delikten eng zu fassen, und dem Verfolgungsinteresse an breiter Verantwortlichkeit.

Synthese

Synthese
Spezifischer Vorsatz kennzeichnet Delikte, bei denen die moralische Schuld im besonderen Ziel oder Ergebnis des Täters liegt; er erhöht die Beweislast und prägt mögliche Verteidigungen, weil verlangt wird, dass der Täter absichtlich die im Gesetz verbotene Folge herbeiführen wollte.