Definition
Ein richterlich autorisierter schriftlicher Beschluss, der den Strafverfolgungsbehörden erlaubt, bestimmte Räumlichkeiten zu betreten und nach genau bezeichneten Gegenständen oder Beweismitteln zu suchen und diese zu beschlagnahmen oder zu fotografieren.

Prinzip

Prinzip
Der Durchsuchungsbefehl verwirklicht das Prinzip richterlicher Kontrolle und Wahrscheinlichkeitsbegründung, wonach Durchsuchungen und Beschlagnahmen zum Schutz der Privatsphäre einer vorherigen gerichtlichen Genehmigung bedürfen.

Demonstration

Demonstration
Ein Richter erlässt einen Befehl, nachdem eine eidesstattliche Versicherung wahrscheinliche Gründe darlegt, dass sich im Haus eines Verdächtigen gestohlene Gegenstände befinden; Beamte führen die Durchsuchung in den benannten Räumen durch und protokollieren die Sicherstellungen.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Einen weit gefassten Befehl nutzen, um ungezügelt in nicht genannten Personalakten zu stöbern, oder denselben Befehl zur Durchsuchung nicht aufgeführter Orte einsetzen.

Konsequenz

Konsequenz
Bei korrekter Ausstellung und Durchführung macht der Befehl die Beweismittel vor Gericht verwertbar und rechtfertigt die Art der Durchsuchung; formelle Fehler können zur Beweisunterdrückung führen.

Umkehrung

Umkehrung
Fehlt ein Beschluss, so gilt die Durchsuchung als grundsätzlich rechtswidrig und es muss das Vorliegen einer Ausnahme wie dringender Umstände nachgewiesen werden.

Abgrenzung

Abgrenzung
Begrenzt auf die im Befehl genannten Orte und Gegenstände sowie auf die genehmigte Zeit und Weise; deckt keine außerhalb dieses Rahmens durchgeführten Durchsuchungen oder nicht beschriebene Zustimmungen ab.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Überlappt mit Einwilligungen zu Durchsuchungen und administrativen Kontrollen, bei denen keine richterliche Genehmigung erforderlich ist; Spannung entsteht, wenn Behörden behaupten, Einwilligungen hätten einen Befehl ersetzt.

Synthese

Synthese
Der Durchsuchungsbefehl ist eine richterliche, auf wahrscheinlichen Gründen beruhende und konkret beschränkte Ermächtigung, die polizeiliche Durchsuchungen auf bestimmte Orte und Gegenstände begrenzt, um Privatsphäre- und Rechtsgüter zu schützen.