Definition
Ein tatsächlicher Umstand oder eine Eigenschaft der Tat oder des Täters, die die moralische Schuld oder das Bedürfnis nach strenger Bestrafung mindert und eine geringere Strafe oder eine alternative Maßnahme bei der Strafzumessung stützt.

Prinzip

Prinzip
Strafen herabsetzen, wenn objektive oder relevante Tatsachen die Schuld oder den Schaden mindern, im Sinne von Verhältnismäßigkeit, Milde oder politischen Zielen wie Resozialisierung und Verringerung des Rückfallrisikos.

Demonstration

Demonstration
In einem Fall wegen Drogenbesitzes stellt das Gericht fest, dass der Angeklagte eine geringe Rolle spielte, echte Reue zeigt und eine diagnostizierte Substanzstörung hat; diese mildernden Umstände rechtfertigen eine reduzierte Strafe oder die Zuweisung zu einer Behandlung.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Milderung überzubewerten aufgrund von zweifelhaften oder leicht herstellbaren Angaben (z. B. nicht überprüfbare Reue) oder Milderung zu nutzen, um erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu verschleiern, was zu einer Unterbestrafung führt.

Konsequenz

Konsequenz
Eine kürzere Strafe, eine geringere gesetzliche Sanktion oder der Zugang zu Alternativen wie Bewährung, Behandlung oder Gemeinschaftsprogrammen, was Rehabilitation fördert und Inhaftierungskosten reduziert.

Umkehrung

Umkehrung
Die gleichen Umstände als erschwerend zu deuten (z. B. Aussagen des Angeklagten als Planung statt Reue) oder keine mildernden Umstände festzustellen, was zu einer härteren Strafe führt.

Abgrenzung

Abgrenzung
Relevant nur in der Strafzumessung (nicht schuldaufhebend), beschränkt auf von Gesetz oder Leitlinien anerkannte Faktoren und begrenzt, wenn öffentliche-sicherheitsbezogene Ausnahmen oder zwingende Mindeststrafen Milderung überstimmen.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung zwischen individualisierter Milde (rehabilitationsorientierte Milderung) und Zielen der Konsistenz oder Abschreckung, die strengere, einheitlichere Strafen bevorzugen.

Synthese

Synthese
Ein rechtlich anerkanntes Merkmal, das die angemessene Schwere der Strafe verringert, indem es die wahrgenommene Schuld mindert oder rehabilitative Reaktionen betont, angewandt innerhalb gesetzlicher und richtliniengebundener Schranken.