Definition
Ein rechtliches Verfahren, durch das das Strafregister einer Person oder bestimmte Einträge gelöscht oder für die meisten Zwecke unzugänglich gemacht werden, wodurch bestimmte bürgerliche Rechte wiederhergestellt und die Offenlegung früherer Straftaten eingeschränkt werden.

Prinzip

Prinzip
Rehabilitation und gesellschaftliche Wiedereingliederung ermöglichen, indem Hindernisse durch frühere Verurteilungen beseitigt werden, unter gleichzeitiger Abwägung der Rechte von Opfern, der öffentlichen Sicherheit und der Integrität amtlicher Register.

Demonstration

Demonstration
Ein Antragsteller, der seine Bewährung erfüllt und die gesetzlichen Wartefristen eingehalten hat, beantragt die Tilgung; das Gericht gewährt den Antrag und zuständige Stellen entfernen den berechtigten Eintrag aus den routinemäßigen öffentlichen Abfragen.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Zu weit gefasste Tilgung, die anhaltende Gefahren für die öffentliche Sicherheit verschleiert, automatische Tilgung ohne individuelle Prüfung oder die Verweigerung der Tilgung aus irrelevanten nichtstrafrechtlichen Gründen.

Konsequenz

Konsequenz
Bei ordnungsgemäßer Regelung verringert die Tilgung Stigmatisierung, verbessert Zugang zu Arbeit und Wohnraum und fördert gesetzestreues Verhalten; unsachgemäß gewährte Tilgung kann Risiken verbergen und das Vertrauen in Register untergraben.

Umkehrung

Umkehrung
Permanente öffentliche Speicherung von Verurteilungen, bei der frühere Verurteilungen sichtbar bleiben und weiterhin Beruf, Lizenzen und Bürgerrechte beeinträchtigen.

Abgrenzung

Abgrenzung
Unterliegt gesetzlichen Zulassungskriterien, Wartefristen, Ausschlüssen bestimmter Straftaten (häufig schwere Vergehen, Sexualdelikte oder Gewaltdelikte) und jurisiktionsbezogenen Regeln; Tilgung unterscheidet sich von Versiegelung oder Begnadigung und stellt nicht immer automatisch alle Rechte wieder her.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung zwischen den Interessen an Rehabilitation und Privatsphäre einerseits und öffentlicher Sicherheit, Transparenz und Opferinteressen andererseits; Tilgung wird oft als zu nachgiebig oder zu restriktiv kritisiert.

Synthese

Synthese
Die Tilgung von Einträgen ist ein gesetzlicher oder gerichtlicher Mechanismus zur Entfernung oder Unsichtbarmachung qualifizierender strafrechtlicher Einträge zur Förderung der Wiedereingliederung, umgesetzt mit Zulassungsgrenzen und Verfahrensgarantien zur Balance zwischen individueller Rehabilitation und Gemeinwohlsicherheit.