Definition
Eine Reihe von kollateralen Rechtsbehelfen nach einer strafgerichtlichen Verurteilung und Strafe, mit denen die Rechtmäßigkeit, Fairness oder Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung oder Strafe angefochten und Aufhebung, neue Strafzumessung oder sonstige Korrekturen beantragt werden können.
Prinzip
Prinzip
Bereitstellung außerordentlicher Abhilfen außerhalb des direkten Rechtsmittels zur Korrektur verfassungsrechtlicher Verletzungen, neu entdeckter Beweise oder Zuständigkeitsmängel, damit die Rechtskraft nicht die grundsätzliche Fairness überlagert.
Demonstration
Demonstration
Die verurteilte Person stellt einen Antrag auf nachträgliche Rechtsbehelfe mit dem Vorbringen neu entdeckter DNA-Beweise, die die Beweisführung der Anklage erheblich schwächen, und beantragt einen neuen Prozess oder die Aufhebung des Urteils.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Wiederholte Anträge, die bereits im direkten Rechtsmittel korrekt entschiedene Fragen ohne neue verfassungsrechtliche Ansprüche oder neue Beweise erneut vorbringen, um allein die Vollstreckung der Strafe zu verzögern.
Konsequenz
Konsequenz
Richtig angewendet können nachträgliche Rechtsbehelfe zur Aufhebung von Verurteilungen, Milderung von Strafen, Anordnung neuer Verfahren oder zu Beweisaufnahmen führen, die verfassungswidrige Zustände korrigieren.
Umkehrung
Umkehrung
Im Gegensatz dazu steht das direkte Rechtsmittel, das das Prozessprotokoll und die rechtzeitig gerügten Fehler überprüft; die Umkehr wäre eine vorprozessuale Maßnahme wie eine Abweisung vor dem Prozess.
Abgrenzung
Abgrenzung
Umfasst kollaterale Angriffe auf Verurteilungen und Strafen, schließt jedoch direkte Rechtsmittel, zivilrechtliche Klagen, Begnadigungs- oder Bewilligungsverfahren sowie durch Verfahrenshindernisse oder Verjährung ausgeschlossene Ansprüche aus, sofern keine anerkannte Ausnahme greift.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Spannung zu 'direktem Rechtsmittel' und 'Habeas Corpus', weil alle nachträgliche Korrekturen anstreben, sich jedoch in Verfahrensweg, Zeitpunkt, Prüfungsmaßstab und möglichen Rechtsfolgen unterscheiden.
Synthese
Synthese
Nachträgliche Rechtsbehelfe sind das kollaterale Instrumentarium—eigenständig gegenüber dem Rechtsmittel—zur Korrektur nachträglich entdeckter verfassungs- oder tatsachenbezogener Fehler, das durch Verfahrensgrenzen geprägt ist und die Balance zwischen Rechtskraft und Gerechtigkeit wahrt.