Definition
Die vorsätzliche Abgabe einer falschen Aussage unter Eid oder Verpflichtung in einem Kontext, in dem Eid gesetzlich verlangt oder zulässig ist; je nach Rechtsordnung kann dies als Meineid oder als damit verwandte Straftat verfolgt werden.

Prinzip

Prinzip
Das ordnende Prinzip ist die Verletzung der gesetzlichen Pflicht, wahrheitsgemäße eidliche Aussagen abzugeben, sobald ein Eid oder eine gleichwertige Bestätigung geleistet wird, unabhängig vom Formalitätsgrad.

Demonstration

Demonstration
Eine Person unterzeichnet in einem Zivilverfahren eine eidesstattliche Versicherung, in der sie das Eigentum an einer Sache behauptet, obwohl sie weiß, dass diese Behauptung falsch ist, und die Unterschrift unter Strafe des Meineids erfolgt.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Eine ehrliche Erinnerungslücke, fehlerhafte Erinnerung oder unsichere Tatsachengläubigkeit fälschlich als falschen Eid zu bezeichnen, obwohl der Sprecher nicht bewusst unwahr handelte.

Konsequenz

Konsequenz
Richtige Anwendung führt zu strafrechtlichen Anklagen gegen den Erklärenden, möglichen zivilrechtlichen Sanktionen und einer geminderten Glaubwürdigkeit seiner Aussagen in zusammenhängenden Verfahren.

Umkehrung

Umkehrung
Das Gegenteil ist das Abgeben wahrheitsgemäßer, belegter eidesstattlicher Aussagen oder das umgehende Zurücknehmen und Berichtigen einer fehlerhaften eidesstattlichen Erklärung nach Entdeckung des Fehlers.

Abgrenzung

Abgrenzung
Erfasst vorsätzliche Falschaussagen unter Eid; ausgenommen sind fahrlässige Ungenauigkeiten, außergerichtliche Lügen ohne Eid und durch Privilegien geschützte Aussagen, sofern das Privileg im assermierten Kontext nicht aufgehoben wurde.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Es besteht Spannung zum Meineid: In manchen Systemen fungiert 'falscher Eid' als gesetzliche Alternative zum common-law-Meineid mit abweichenden Tatbestandsmerkmalen, was Überschneidung und unterschiedliche Beweislasten erzeugt.

Synthese

Synthese
Falscher Eid bezeichnet die vorsätzliche Abgabe einer falschen Aussage unter rechtlich anerkannter Eidesform; definiert durch den assermierten Kontext und das bewusste Wissen um die Falschheit.