Definition
Eine kriminelle Vereinbarung, bei der eine Person eine andere beauftragt, bezahlt oder auf sonstige Weise veranlasst, ein bestimmtes Opfer absichtlich zu töten, im Austausch für Geld oder andere Gegenleistungen.
Prinzip
Prinzip
Das ordnende Prinzip ist die Kombination aus vorsätzlicher Tötung und dem kommerzialisierten/transaktionshaften Element: Der Täter veranlasst oder entlohnt eine dritte Person zur Begehung des Tötungsdelikts.
Demonstration
Demonstration
Ein Auftraggeber engagiert und bezahlt einen Schützen, um einen geschäftlichen Rivalen zu töten; er organisiert die Details, übergibt die Zahlung und der Schütze tötet das benannte Ziel vorsätzlich.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Ein Mord als 'Auftragsmord' zu bezeichnen, obwohl der Täter aus anderen Gründen als Bezahlung gehandelt hat (z. B. persönliche Rachsucht ohne Vereinbarung oder Entlohnung), ist eine Fehlanwendung des Begriffs.
Konsequenz
Konsequenz
Die korrekte Einordnung als Auftragsmord erhöht die strafrechtliche Verantwortlichkeit, kann zu speziellen Anklagen wegen Anstiftung und Verschwörung führen und rechtfertigt verschärfte Strafen wegen Planung und Kommerzialisierung der Tötung.
Umkehrung
Umkehrung
Das Gegenteil wäre die vorsätzliche Tötung, die der Organisator selbst ausführt, ohne einen Dritten zu beauftragen — ein eigenhändig begangener Mord ohne Auftragselement.
Abgrenzung
Abgrenzung
Schließt einvernehmliche Tötungen, rechtmäßige Notwehr, assistierten Suizid und Morde ohne Beauftragung, Angebot oder Gegenleistung aus; umfasst direkte Zahlungen sowie andere materielle Anreize.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Spannung besteht zwischen Auftragsmord und den Tatbeständen Verschwörung oder Anstiftung: Auftragsmord betont die bezahlte Beschaffung des Tötens, Verschwörung hingegen die Absprache zwischen Beteiligten auch ohne Zahlung.
Synthese
Synthese
Auftragsmord ist ein vorsätzliches Tötungsdelikt, das durch eine transaktionale Beauftragungsbeziehung gekennzeichnet ist — ein Organisator bietet oder gewährt eine Gegenleistung an einen Dritten, um ein geplantes Homicid auszuführen, wodurch es sich vom eigenhändigen Mord unterscheidet.