Definition
Eine Straftat, die aus vorsätzlichem, nicht einvernehmlichem Körperkontakt mit einer anderen Person besteht, der schädlich oder beleidigend ist; erfordert in der Regel tatsächliche körperliche Einwirkung oder ein Verhalten, das bei einem verständigen Betrachter Furcht vor unmittelbarer schädlicher Einwirkung hervorruft.
Prinzip
Prinzip
Wahrung der körperlichen Unversehrtheit und Autonomie durch Bestrafung vorsätzlicher körperlicher Eingriffe, die von der Gesellschaft als unzulässig angesehen werden, mit Schwerpunkt auf Vorsatz, fehlender Einwilligung und Schädlichkeit oder Beleidigungscharakter des Kontakts.
Demonstration
Demonstration
Eine Person schlägt in einer Schlägerei eine andere ins Gesicht und verursacht eine Nasenfraktur; die Staatsanwaltschaft klagt wegen Körperverletzung, weil der Kontakt vorsätzlich, schädlich und nicht einvernehmlich war.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Rechtmäßige medizinische Eingriffe mit informierter Einwilligung oder geringfügige zufällige Berührungen in engen öffentlichen Räumen als Körperverletzung zu behandeln, wenn kein Vorsatz zu schädigen vorliegt und Einwilligung oder Kontext die Strafbarkeit ausschließen.
Konsequenz
Konsequenz
Eine Verurteilung kann zu strafrechtlichen Sanktionen (Geldstrafen, Freiheitsentzug), Schadenersatzansprüchen zugunsten des Opfers und Schutzanordnungen führen; sie kann zudem Auswirkungen auf Aufenthaltstitel oder Beschäftigung in manchen Rechtsordnungen haben.
Umkehrung
Umkehrung
Die Umkehr würde bedeuten, alle körperlichen Eingriffe als zulässig zu betrachten, sofern sie nicht ausdrücklich verboten sind, wodurch die individuelle körperliche Autonomie geschwächt und ein grundlegender strafrechtlicher Schutz gegen vorsätzliche schädliche Kontakte beseitigt würde.
Abgrenzung
Abgrenzung
Körperverletzung setzt vorsätzlichen oder fahrlässigen, nicht einvernehmlichen und schädlichen oder beleidigenden Kontakt voraus; ausgenommen sind geringfügige zufällige Kontakte, einvernehmliche Handlungen oder rein sprachliche Handlungen ohne Körperkontakt. Sie unterscheidet sich vom Delikt der Drohung/Angstschaffung (assault).
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Es bestehen Überschneidungen und Spannungen mit dem Angriff (assault), zivilrechtlichen Delikten aus Fahrlässigkeit sowie mit schwereren Delikten (z. B. qualifizierter Körperverletzung), die jeweils abweichende Tatbestandsmerkmale und Sanktionen aufweisen.
Synthese
Synthese
Körperverletzung verbindet den Vorsatz zu nicht einvernehmlichem Körperkontakt mit dem gesellschaftlichen Interesse an körperlicher Sicherheit und schafft damit ein strafrechtliches Verbot vorsätzlich schädigender oder beleidigender Berührungen, während geringfügige Unfälle und einvernehmliche Interaktionen ausgeklammert bleiben.