Definition
Eine Form des Stalkings, bei der ein oder mehrere gesetzlich benannte erschwerende Umstände vorliegen — etwa glaubhafte Gewaltandrohungen, Einsatz einer Waffe, wiederholte Missachtung von Schutzanordnungen, Zielrichtung auf eine verletzliche Person oder Vorsatz schwere Schäden zuzufügen — was zu erhöhten Strafen führt.

Prinzip

Prinzip
Die Erschwerung erhöht die Vorwerfbarkeit, wenn das Verhalten des Stalkers erhöhte Gefahr, Hartnäckigkeit trotz gerichtlicher Verbote oder konkrete Mittel zeigt, die das Risiko schwerer körperlicher oder psychischer Schäden steigern.

Demonstration

Demonstration
Nach einer einstweiligen Verfügung erscheint eine Person mehrmals am Wohnort des Opfers mit einem Messer und sendet eindeutige Morddrohungen; die Staatsanwaltschaft klagt wegen aggraviertem Stalking wegen Waffenbenutzung und Verstößen.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Ein gewöhnliches Stalking allein aufgrund der subjektiven Angst des Opfers ohne objektive Erschwernis (Waffen, Drohungen, Verstöße) als aggraviert einzustufen, verfehlt den Maßstab.

Konsequenz

Konsequenz
Korrekte Anwendung führt zu härteren Anklagen, längeren Strafen, möglicher Registrierung des Täters und strengeren prozessualen Beschränkungen aufgrund des höheren Gefährdungsniveaus.

Umkehrung

Umkehrung
Fallen die erschwerenden Umstände weg, verbleibt die Tat beim normalen Stalking mit in der Regel milderen Sanktionen; umgekehrt kann die falsche Aggravation eine unverhältnismäßige Bestrafung bedeuten.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt nur, wenn die gesetzlichen Erschwernisse nachgewiesen sind; schließt gewöhnliche Einzelfälle von Belästigung, unspezifische Online-Kommentare ohne gezielte Drohung und geschützte, nicht-strafbare Handlungen aus.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Schnittmengen mit schwerer Körperverletzung und terroristischen Drohungen bestehen, wenn Verhalten Stalking und Androhung von Gewalt verbindet; die Abgrenzung bestimmt Anklage und Strafmaß.

Synthese

Synthese
Aggraviertes Stalking ist Stalking mit objektiv feststellbaren Erschwernissen — Waffen, wiederholte Gerichtsverweigerungen, glaubhafte Drohungen oder Opferverletzlichkeit — die eine verschärfte strafrechtliche Reaktion auf die erhöhte Gefährdung rechtfertigen.