Definition
Eine Straftat, bei der eine Person vorsätzlich oder wissentlich durch Worte oder Verhalten eine andere Person in die Furcht vor unmittelbar drohender körperlicher Gewalt versetzt; der Tatbestand richtet sich auf das Hervorrufen von Besorgnis, nicht zwingend auf körperliche Verletzung.

Prinzip

Prinzip
Grundprinzip ist die Verbindung einer schuldhaften Gesinnung (Vorsatz oder Wissen) mit einer äußeren Handlung, die ein vernünftiger Dritter als Erzeugung von Furcht vor rechtswidriger Gewalt verstehen würde; die objektive Zumutbarkeit der Furcht des Opfers und die innere Einstellung des Täters bestimmen die Verantwortlichkeit.

Demonstration

Demonstration
Eine Person nähert sich einem anderen auf einem Parkplatz, zieht ein Messer und sagt: „Wenn du nicht gehst, bringe ich dich um“, woraufhin das Opfer in Panik davonläuft; die Kombination aus Geste, Waffe und Aussage zeigt, wie bedrohliches Verhalten eine vernünftige Angst vor unmittelbarem Schaden erzeugt.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Jede wütende Beleidigung oder vage Androhung für die ferne Zukunft automatisch als Bedrohung zu werten, ohne Imminenz, Konkretisierung oder Tätervorsatz zu prüfen; verfassungsrechtlich geschützte politische Äußerungen ohne realistische unmittelbare Gefährdung fälschlich zu kriminalisieren.

Konsequenz

Konsequenz
Korrekte Anwendung führt zu strafrechtlichen Konsequenzen, die den Schutz der öffentlichen Sicherheit ermöglichen, und kann einstweilige Schutzmaßnahmen, strafschärfende Verurteilungen und polizeiliches Eingreifen rechtfertigen, auch wenn keine körperliche Verletzung vorliegt; sie begründet auch schnelle Schutzmaßnahmen für die bedrohte Person.

Umkehrung

Umkehrung
Das Gegenteil ist beruhigendes Verhalten — Äußerungen oder Handlungen, die Furcht abbauen, indem sie das Fehlen einer Schadensabsicht klären, Zustimmung zeigen oder die Unmöglichkeit der Drohung belegen.

Abgrenzung

Abgrenzung
Bedrohung schließt rein meinungsäußerende Äußerungen, abstrakte Drohungen über ferne Zukunft, einvernehmliche rüde Handlungen, verfassungsrechtlich geschützte Rede ohne Unmittelbarkeit sowie Situationen aus, in denen die behauptete Furcht objektiv unvernünftig wäre; fehlt der erforderliche Vorsatz, kann es statt einer Bedrohung Belästigung oder Körperverletzung sein.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Überschneidungen bestehen mit Körperverletzung (erfordert gegenwärtige Fähigkeit zu schädigen), Drohungen (weiter gefasst, zukunftsgerichtet) und Stalking/Belästigung (fokussiert auf Persistenz), unterscheidbar durch Imminenz, objektive Furcht und die innere Einstellung des Täters.

Synthese

Synthese
Bedrohung ist die strafrechtliche Erfassung der Verbindung von schuldhafter Absicht oder Wissen mit einer Handlung oder Mitteilung, die bei einem vernünftigen Menschen die unmittelbare Furcht vor körperlichem Schaden erzeugt; sie dient dem Schutz der persönlichen Sicherheit durch Sanktionierung von Verhalten, das realistische Angst erzeugt, selbst ohne körperliche Berührung.