Definition
Eine Straftat, die im vorsätzlichen Ausüben unbefugter Herrschaft oder Kontrolle über das Eigentum eines anderen besteht und dieses zum eigenen Gebrauch umwandelt, wodurch strafrechtliche Haftung entsteht, die über einen zivilrechtlichen Anspruch auf Herausgabe hinausgeht.

Prinzip

Prinzip
Das zentrale Prinzip ist der Übergang vom zivilrechtlichen Unrecht zur strafrechtlichen Schuld: unbefugte Kontrolle plus spezieller rechtswidriger Vorsatz oder Täuschung erhöht eine gewöhnliche Conversion zu einer strafbaren Handlung.

Demonstration

Demonstration
Ein Mitarbeiter entnimmt der Firma Elektronik, die einer anderen Abteilung zugewiesen ist, und verkauft sie gewinnbringend, nachdem er Inventarlisten gefälscht hat, um die Entnahmen zu verbergen.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Jeden zivilrechtlichen Eigentumsstreit oder routinemäßigen Rückgriff als strafrechtliche Conversion zu bezeichnen, obwohl keine Absicht zur dauerhaften Vorenthaltung oder keine erschwerende betrügerische Handlung vorliegt.

Konsequenz

Konsequenz
Richtige Anwendung führt zu strafrechtlichen Anklagen, möglicher Freiheitsstrafe, Geldstrafen und Opferentschädigung; sie erfordert oft den Nachweis eines Vorsatzes, der über bloße Fahrlässigkeit hinausgeht.

Umkehrung

Umkehrung
Die Umkehr ist die rein zivilrechtliche Conversion oder rechtmäßige Rückforderung: der Streit wird zivil gelöst, ohne strafrechtliche Absicht, durch Schadensersatz oder Rückgabe der Sache.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt, wenn unbefugte Kontrolle mit strafrechtlichem Vorsatz oder erschwerenden Umständen einhergeht; ausgeschlossen sind gewöhnliche zivilrechtliche Conversion-Forderungen, rechtmäßige vorübergehende Inhaberschaften und unbeabsichtigte Enteignungen.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Es besteht Spannung zwischen zivilrechtlicher Conversion (durch Schadenersatz behoben) und Diebstahl/Unterschlagung; die Abgrenzung hängt von Vorsatz, Ausmaß der Kontrolle und gesetzlichen Definitionen ab.

Synthese

Synthese
Strafrechtliche Conversion ist die vorsätzliche, unbefugte Aneignung oder Kontrolle fremden Eigentums verbunden mit rechtswidrigem Vorsatz oder Betrug, wodurch ein zivilrechtliches Unrecht zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit erhoben wird, sofern die gesetzlichen Tatbestände erfüllt sind.