Definition
Eine strafbare Handlung, die den Handel mit Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten auf Grundlage wesentlicher, nicht öffentlicher Informationen durch eine Person umfasst, die eine Vertraulichkeitspflicht gegenüber der Informationsquelle hat oder die die Informationen durch Pflichtverletzung erlangt hat; umfasst auch das Weitergeben (Tipping) und den Handel durch Empfänger solcher Tipps.

Prinzip

Prinzip
Prinzip: Die Ausnutzung nicht öffentlicher, wesentlicher Informationen zum persönlichen oder fremden Handelsvorteil untergräbt Fairness und Integrität der Wertpapiermärkte; liegt Kenntnis und Pflichtverletzung vor, wird dieses Verhalten strafrechtlich erfasst.

Demonstration

Demonstration
Ein Manager erfährt von einer bevorstehenden Übernahme, die den Aktienkurs steigen lässt, und kauft vor der Bekanntgabe über ein Konto eines Verwandten Aktien; der Kauf nutzt wesentliche nicht öffentliche Informationen und verschleiernde Mittel und ist ein klassisches Beispiel für strafrechtlichen Insiderhandel.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Jeden profitablen Handel vor einer Nachricht automatisch als Insiderhandel zu bezeichnen, ohne Nachweis des Besitzes wesentlicher nicht öffentlicher Informationen, Pflichtverletzung oder Vorsatz. Alltägliche Geschäfte von Mitarbeitern börsennotierter Unternehmen, gestützt auf öffentliche Unterlagen oder Markterwartungen, fälschlich als Straftat einzustufen.

Konsequenz

Konsequenz
Verurteilungen können Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Herausgabe von Gewinnen und Reputationsverlust nach sich ziehen; Durchsetzung fördert das Marktvertrauen, wirkt abschreckend gegen Missbrauch vertraulicher Informationen und veranlasst Unternehmen, Informationsbarrieren zu stärken.

Umkehrung

Umkehrung
Das Gegenteil ist der Handel auf Basis öffentlicher Informationen oder auf Grundlage privater Analyse und Kompetenz ohne Nutzung nicht offengelegter wesentlicher Fakten — also legitime Marktteilnahme statt Ausnutzung vertraulicher Informationen.

Abgrenzung

Abgrenzung
Erfasst Geschäfte auf Basis wesentlicher nicht öffentlicher Informationen durch Insider, Tippgeber oder Personen, die Informationen durch Pflichtverletzung erlangt haben; ausgenommen sind Geschäfte auf Basis öffentlicher Informationen, unwesentliche Gerüchte oder gewöhnliche Investmentforschung. Die Begriffe 'wesentlich' und die Reichweite der Treuepflichten variieren je nach Rechtsordnung.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Es besteht Spannung zwischen Markteffizienz und Vertraulichkeit unternehmerischer Entscheidungen: Die Abgrenzung zwischen legitimen informierten Geschäften und illegalem Insiderhandel erfordert häufig den Nachweis von Vorsatz, der Wesentlichkeit der Information und einer rechtlichen Pflicht — Faktoren, die unscharf und strittig sein können.

Synthese

Synthese
Strafrechtlicher Insiderhandel ist die vorsätzliche Nutzung oder Weitergabe wesentlicher nicht öffentlicher Unternehmensinformationen zum Handelsvorteil: die Kernbestandteile sind der Besitz nicht offengelegter wesentlicher Fakten, eine Pflichtverletzung und Handel oder Tipp mit schuldhafter Absicht.