Definition
Ein spezifischer gesetzlicher Straftatbestand, der in vielen Rechtsordnungen das Besitzen einer Schusswaffe durch eine Person mit früherer Verurteilung wegen eines schweren Delikts (Felony) oder gleichwertiger Ausschlusstat verbietet, unabhängig davon, ob die Waffe bei der früheren Tat verwendet wurde.

Prinzip

Prinzip
Eine frühere Verurteilung begründet eine gesetzliche Untersagung: Das Recht schließt bestimmte Verurteilte vom Waffenbesitz aus, um Rückfälligkeit zu vermindern und die öffentliche Sicherheit zu schützen, sodass Besitz durch diese Personen per se strafbar wird, wenn dies das Gesetz vorsieht.

Demonstration

Demonstration
Eine Person mit einer früheren Verurteilung erwirbt eine Faustfeuerwaffe und bewahrt sie zu Hause auf; eine spätere Ermittlung fördert die Vorstrafe zutage und führt zu Anklagen nach der Vorschrift, die Straftätern den Waffenbesitz verbietet.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Anwendung des Tatbestands auf Personen, deren Verurteilung keine Felony war (z. B. weniger schwere Delikte), auf Jugendgerichtsentscheidungen, die nicht gleichgestellt sind, oder auf Verurteilungen, die aufgehoben oder begnadigt wurden, sodass die Untersagung entfällt.

Konsequenz

Konsequenz
Verurteilung führt typischerweise zu verschärften Strafen (mitunter bundeseinheitliche oder erhöhte Landesstrafen), in manchen Vorschriften zu Mindeststrafen, sowie zu anhaltenden oder dauerhaften Entziehungen von Waffenrechten; außerdem drohen Wegnahme und weitere Kollateralschäden.

Umkehrung

Umkehrung
Wiederherstellung der Rechte oder Ausnahme: Wird eine Verurteilung aufgehoben, gelöscht oder begnadigt, oder greifen statutarische Wiedergutmachungsregeln, kann die Person nicht mehr als verbotener Straftäter gelten und der rechtsmäßige Besitz wieder möglich werden.

Abgrenzung

Abgrenzung
Erfasst Personen mit qualifizierenden Felony-Verurteilungen gemäß gesetzlicher Definition; ausgenommen sind nicht-qualifizierende Verurteilungen, Fälle, in denen die Verurteilung rechtskräftig aufgehoben wurde, und andere Kategorien verbotener Personen (z. B. psychisch Erkrankte, Unterlassungstatbestände) die separat geregelt sind.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung zwischen dem Statusbegriff 'Straftäter' als ausschließendem Merkmal und der weiter gefassten Klasse 'verbotene Personen' (die auch nicht-strafrechtliche Kategorien umfassen kann); der Tatbestand trennt das frühere strafrechtliche Verhalten vom aktuellen Gefährdungsbild.

Synthese

Synthese
Der Tatbestand ‚Straftäter im Besitz einer Schusswaffe‘ ist ein statusbasiertes Verbot: Er macht den Waffenbesitz von Personen mit qualifizierenden Vorstrafen strafbar und beruht auf der Annahme, dass bestimmte Vorstrafen eine anhaltende gesetzliche Ausschließung vom Waffenbesitz rechtfertigen.