Definition
Die Handlung, eine explosive oder zerstörerische Vorrichtung einzusetzen, zu aktivieren, zu platzieren, zu zünden oder anderweitig zu betreiben, so dass sie Zerstörung von Eigentum, Verletzungen oder eine erhebliche Gefährdung verursacht oder nahelegt.

Prinzip

Prinzip
Die Haftung für den Einsatz beruht darauf, dass eine gefährliche Vorrichtung vorsätzlich oder rücksichtslos so betrieben wird, dass zerstörerische Folgen eintreten; erforderlich ist eine Handlung, die über bloßen Besitz oder Vorbereitung hinausgeht.

Demonstration

Demonstration
Eine Person platziert und zündet eine Sprengladung unter einer Brücke, wodurch strukturelle Schäden entstehen und Passanten verletzt werden; Ermittlungen dokumentieren Platzierung und Zündung als Einsatzhandlung.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Rechtswidriger Vorwurf von Einsatz bei rechtmäßigen, genehmigten Tätigkeiten — z. B. wenn ein lizenzierter Sprengmeister eine kontrollierte Sprengung im Rahmen der Vorschriften vornimmt, darf dies ohne strafbares Vorsatzmoment nicht als illegaler Einsatz gewertet werden.

Konsequenz

Konsequenz
Nachweis des Einsatzes führt typischerweise zu verschärften Strafvorwürfen, höheren Strafrahmen, ggf. Terrorismusverschärfungen und Verpflichtungen zu Schadensersatz; zudem rechtfertigt er sofortige Gefahrenabwehrmaßnahmen und erweiterte Ermittlungsbefugnisse.

Umkehrung

Umkehrung
Wurde die Vorrichtung zwar besessen oder zusammengebaut, aber nie in Betrieb gesetzt, kann der Tatbestand des Einsatzes scheitern; dennoch bleiben gegebenenfalls Anklagen wegen Versuch, Verschwörung oder Besitz möglich.

Abgrenzung

Abgrenzung
Ausgenommen sind regulierte, genehmigte Detonationen sowie rein harmlose Operationen ohne zerstörerische Wirkung (z. B. neutrale Tests); auch reine Drohungen oder Zurschaustellungen gelten nur dann als Einsatz, wenn tatsächlich aktiviert wurde.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung zwischen dem physischen Zünden und dem weiteren Begriff des 'Einsatzes', der auch Fernaktivierung oder softwaregesteuertes Auslösen einschließen kann; die Auslegung bestimmt, ob solche Formen als Einsatz gelten.

Synthese

Synthese
Der Einsatz einer zerstörerischen Vorrichtung ist ein tatbestandliches Zusammenwirken von Handlung und innerer Einstellung: Er erfordert ein nachweisbares Betriebshandeln mit zerstörerischer Wirkung und Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bezüglich dieser Wirkung.