Definition
Eine mündliche oder schriftliche Mitteilung, dass eine Sprengvorrichtung platziert wurde oder eingesetzt werden soll, wodurch ein wahrgenommenes Explosionsrisiko entsteht und Schutzmaßnahmen ausgelöst werden.

Prinzip

Prinzip
Die rechtliche Bewertung hängt vom Inhalt und der Glaubhaftigkeit der Mitteilung ab: Eine konkret handlungsrelevante Aussage, die für Empfänger und Behörden vernünftigerweise glaubhaft erscheint, kann als strafbare Drohung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gelten, unabhängig davon, ob das Gerät tatsächlich existiert.

Demonstration

Demonstration
Ein Anrufer teilt der Fluglinienzentrale mit, dass sich eine Bombe an Bord von Flug X befindet und explodieren wird, falls Forderungen nicht erfüllt werden; das Personal behandelt dies als glaubhafte Drohung, evakuiert, sucht und leitet Ermittlungen ein.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Das Einstufen vager, nicht spezifischer Aussagen oder Metaphern als Bombendrohung — z. B. die Strafverfolgung überspitzter politischer Rede, die 'Bombe' bildlich verwendet, ohne nachvollziehbare Absicht oder glaubhafte Behauptung.

Konsequenz

Konsequenz
Eine glaubhafte Bombendrohung rechtfertigt sofortige Schutzmaßnahmen (Evakuierung, Durchsuchungen, Betriebsstörungen), kann zu Strafanzeigen wegen Drohung oder Erpressung führen und bindet Ressourcen zur Gefährdungsanalyse und Reaktion.

Umkehrung

Umkehrung
Ist die Mitteilung offenkundig unglaubwürdig oder eindeutig fiktiv (z. B. Teil eines Theaterstücks) und wird nicht vernünftigerweise geglaubt, kann sie den gesetzlichen Schwellenwert für eine strafbare Drohung verfehlen, auch wenn sie Unruhe stiften oder disziplinarische Folgen haben kann.

Abgrenzung

Abgrenzung
Umfasst Mitteilungen über explizite Explosionsgefahren, aber nicht zwingend jede falsche Meldung; schließt allgemein gewalttätige Rhetorik ohne Bezug zu Sprengstoff und geschützte Meinungsäußerungen aus, sofern sie nicht in eine handlungsfähige, glaubhafte Drohung umschlagen.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Die Spannung liegt in der Abwägung zwischen subjektiver Furcht der Empfänger und objektiver Glaubwürdigkeit; Behörden müssen Gemeinwohlinteressen gegen Meinungsfreiheit abwägen und dabei konkrete Indikatoren wie Spezifität, Fähigkeit und Motiv berücksichtigen.

Synthese

Synthese
Eine Bombendrohung ist eine kommunikative Handlung, die nach Inhalt, Form und Kontext zu bewerten ist: Sobald eine Aussage über Sprengstoff hinreichend konkret und glaubhaft ist, wird sie zur öffentlichen Gefährdung, die rechtliche und polizeiliche Maßnahmen rechtfertigt.