Definition
Die vorsätzliche Handlung, Behörden oder die Öffentlichkeit mit der Behauptung zu informieren, es sei ein Sprengsatz vorhanden, platziert oder geplant, obwohl der Meldende weiß, dass die Information falsch ist, oder leichtfertig gegenüber der Wahrheit handelt.

Prinzip

Prinzip
Das Delikt erfordert sowohl die Tat des Kommunizierens einer falschen Behauptung über eine explosionsgefährdende Lage als auch eine schuldberechtigende innere Haltung — Wissen oder leichtfertige Gleichgültigkeit — und unterscheidet böswillige oder grob fahrlässige Meldungen von gutgläubigen Irrtümern.

Demonstration

Demonstration
Eine Person ruft eine Schule an und behauptet, eine Bombe sei platziert worden, um Evakuierung und Chaos zu verursachen, obwohl die Behauptung unwahr ist; Ermittlungen führen zur Aufklärung des Anrufs und zur Anklage wegen falscher Bombenmeldung.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Die Verfolgung einer besorgten Person, die in gutem Glauben ein verdächtiges Objekt meldet und sich irrt; das Gesetz richtet sich gegen vorsätzlich falsche oder leichtfertig getätigte Meldungen, nicht gegen ehrliche Fehler.

Konsequenz

Konsequenz
Eine Verurteilung kann strafrechtliche Sanktionen, Kostenerstattung für Einsatzmaßnahmen und zivilrechtliche Haftung nach sich ziehen; sie soll Nachahmungen verhindern und Einsatzressourcen schützen, kann aber auch abschreckend auf berechtigte Meldungen wirken, wenn sie zu weit angewandt wird.

Umkehrung

Umkehrung
Eine wahre Meldung oder ein ehrlicher, vernünftiger Verdacht begründet keine Straftat; ebenso kann die Einräumung, dass eine frühere Behauptung in Panik und nicht aus Bosheit gemacht wurde, das erforderliche Schuldmoment entfallen lassen.

Abgrenzung

Abgrenzung
Erfasst werden vorsätzlich falsche oder leichtfertig getätigte Meldungen über Sprengstoffe; ausgenommen sind wahre Meldungen, geschützte Äußerungen ohne konkrete Falschaussage und vage Aussagen, bei denen ein vernünftiger Glaube an Gefahr nachgewiesen werden kann.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Die Spannungsachse verläuft zwischen der Verhinderung böswilliger Täuschungen und der Förderung gutgläubiger Meldungen: Gesetzgebung und Strafverfolgung müssen das Schuldmaß so ausrichten, dass vorsichtiges Melden nicht kriminalisiert wird, aber absichtliche Falschmeldungen abgeschreckt werden.

Synthese

Synthese
Die falsche Bombenmeldung ist ein kommunikationsbezogenes Delikt mit relevantem inneren Tatbestand: Es kriminalisiert bewusst oder leichtfertig falsche Angaben über Explosionsgefahren, die voraussichtlich öffentliche Alarmbereitschaft und Ressourcenbindung auslösen, während ehrliche, begründete Verdachtsäußerungen außen vor bleiben.