Definition
Eine Straftat, die das unbefugte Anbringen, Betreiben oder Nutzen von Geräten oder Software umfasst, um den Inhalt privater mündlicher oder elektronischer Kommunikation in Echtzeit abzuhören, aufzuzeichnen oder zu überwachen, wenn Gesetzeslagen Zustimmung oder rechtliche Befugnis voraussetzen.
Prinzip
Prinzip
Organisierendes Prinzip ist der Schutz der Kommunikationsprivatsphäre: das Abfangen von Inhaltsdaten ohne erforderliche rechtliche Grundlage verletzt Vertraulichkeit und wird zur Abschreckung geahndet.
Demonstration
Demonstration
Ein privater Ermittler installiert ein verborgenes Abhörgerät an der Festnetzleitung eines Verdächtigen und hört ohne Durchsuchungsbefehl oder Einwilligung Telefongespräche mit, die er später zur Erpressung nutzt.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Den Begriff anzuwenden, um rechtmäßige, durch Beschluss gedeckte Überwachung durch Befugte zu kriminalisieren, oder Metadatenzugriffe bzw. nachträgliche Kopien gespeicherter Nachrichten als Abhören einzustufen, obwohl Gesetze unterscheiden.
Konsequenz
Konsequenz
Richtige Anwendung kann zu strafrechtlicher Verfolgung, Beweisverwertungsverbot, zivilrechtlichen Ansprüchen wegen Eingriffs in die Privatsphäre und gesetzlichen Sanktionen wie Geldstrafen oder Freiheitsentzug führen.
Umkehrung
Umkehrung
Ist die Abhörmaßnahme durch Gesetz gedeckt oder mit Einwilligung einer Kommunikationspartei erfolgt, sind die gleichen Handlungen rechtmäßig und kein Abhördelikt.
Abgrenzung
Abgrenzung
Erfasst die in Echtzeit erfolgende Inhaltsabfangung ohne rechtliche Ermächtigung; ausgenommen sind zulässige einvernehmliche Überwachungen, die rechtmäßige Erhebung von Metadaten und Gespräche in der Öffentlichkeit ohne berechtigtes Erwartungsrecht auf Vertraulichkeit.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Spannung besteht zwischen Abhördelikten und erlaubten Ermittlungsmaßnahmen (z. B. richterliche Beschlüsse) sowie zwischen strafrechtlichen Abhörregeln und zivilrechtlichen Datenschutzansprüchen oder internen Überwachungsregelungen von Unternehmen.
Synthese
Synthese
Ein Abhördelikt ist die unbefugte Echtzeitüberwachung von Kommunikationsinhalten, die gesetzlich geschützt sind, beurteilt nach dem Vorliegen oder Fehlen einer rechtlichen Ermächtigung und Einwilligung.