Definition
Die strafrechtlich erfasste Handlung, MDMA an eine andere Person oder Stelle zu übergeben, zu veräußern, zu schenken oder auf sonstige Weise zu liefern, unabhängig davon, ob Geld fließt; im Mittelpunkt steht die Übertragung der Verfügungsgewalt über die Substanz.
Prinzip
Prinzip
Das rechtliche Prinzip zielt darauf ab, die Verbreitung kontrollierter Substanzen zu bekämpfen, indem Übertragungen, die Verfügbarkeit über den persönlichen Besitz hinaus erhöhen, sanktioniert werden; die Schuld setzt eine Verteilungshandlung zuzüglich des gesetzlich geforderten Vorsatzes voraus.
Demonstration
Demonstration
Wer einem Bekannten auf einer Party ein Tütchen MDMA gegen Geld überreicht oder Dosen zur Abholung zurücklässt und die Empfänger informiert, begeht Verteilung, selbst wenn die Mengen gering sind.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Fälschlicherweise harmlose Teilungen unter Freunden als Verteilung zu werten, ohne Nachweis eines Kontrolltransfers oder Bewusstseins beim Angeklagten, oder die bloße Anwesenheit anderer Personen in der Nähe einer Substanz als Verteilung zu interpretieren.
Konsequenz
Konsequenz
Nachgewiesene Verteilung führt typischerweise zu strafrechtlichen Sanktionen von Ordnungswidrigkeiten bis zu Straftaten mit erhöhten Strafen je nach Menge oder Vorstrafen sowie zu Nebengefolgen wie Vermögensabschöpfung und Eintrag ins Führungszeugnis.
Umkehrung
Umkehrung
Das Gegenteil ist einfacher Besitz: Die Person behält die Verfügungsgewalt, ohne die Substanz an andere zu übertragen; Besitz kann persönlich sein und ohne Absicht, die Verfügbarkeit zu erweitern.
Abgrenzung
Abgrenzung
Umfasst nicht die rechtmäßige, lizenzierte Abgabe in regulierten medizinischen oder Forschungszusammenhängen; schließt passiven Besitz ohne Übertragung aus; gesetzliche Tatbestandsmerkmale wie Kenntnis, Vorsatz und Schwellenwerte sind unterschiedlich und müssen erfüllt sein.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Es besteht eine Spannung zwischen ‚Verteilung‘ und verwandten Begriffen wie ‚Verkauf‘ oder ‚Handel‘ — Verteilung betont den Transfer allgemein, Verkauf impliziert kommerziellen Austausch, Handel/Schmuggel oft Umfang und grenzüberschreitende oder organisierte Strukturen.
Synthese
Synthese
Die Verteilung von MDMA ist das strafrechtlich untersagte Übertragen der Verfügungsgewalt über die Droge an andere; sie unterscheidet sich vom bloßen Besitz durch den Transferakt und vom Handel durch Umfang und Kontext; die strafrechtliche Verantwortlichkeit hängt von Kenntnis und Vorsatz ab.