Definition
Ein inchoales Delikt, bei dem eine Person vorsätzlich eine andere Person auffordert, verleitet, anstiftet oder befiehlt, eine bestimmte rechtswidrige Tat zu begehen, mit der Absicht des Täters, dass diese Tat begangen wird; strafbar, auch wenn die verlangte Straftat nicht ausgeführt wird.
Prinzip
Prinzip
Strafrechtliche Verantwortlichkeit entsteht, wenn der Täter zielgerichtet den Vorsatz äußert, eine Straftat durch einen Dritten zu fördern, und hierzu eine positive kommunikative Handlung vornimmt; im Vordergrund stehen vorsätzliches Schuldmoment und gezielte Anwerbung, nicht die Vollendung der Haupttat.
Demonstration
Demonstration
A bietet B Geld für die Ermordung von C an, nennt Details und einen Zeitpunkt, B lehnt ab; A kann wegen Anstiftung zur Straftat belangt werden, weil er gezielt zur Tötung aufgefordert hat, obwohl der Mord nicht stattgefunden hat.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Alltägliche Äußerungen, rhetorische Hypothesen oder allgemein gehaltene Parolen ohne konkreten Vorsatz, eine bestimmte Straftat zu veranlassen, als Anstiftung zu werten; oder vage Aufforderungen zu bestrafen, die keine klare Richtung oder zeitliche Bestimmtheit haben.
Konsequenz
Konsequenz
Erlaubt die Ahndung gefährlicher Anreizhandlungen vor Eintritt des Schadens, beugt der Rekrutierung von Tätern vor und verringert die Möglichkeit koordinierter Straftaten, indem das Anwerben Dritter als eigenes Delikt erfasst wird.
Umkehrung
Umkehrung
Würde die Lehre umgekehrt, blieben Aufforderungen zur Begehung von Straftaten straflos, unabhängig von Vorsatz oder gezielter Anstiftung; die Prävention koordinierter Straftaten würde geschwächt, da nur vollendete Taten verfolgt werden müssten.
Abgrenzung
Abgrenzung
Voraussetzung ist eine kommunikative Handlung, die an eine bestimmte Person oder Personengruppe gerichtet ist, sowie ein konkretes rechtswidriges Ziel; ausgeschlossen sind geschützte Meinungsäußerungen, bloße Planung ohne Anstiftung und rein private Gedanken; viele Rechtsordnungen verlangen zusätzlich spezifischen Vorsatz und teils ein offenkundiges Tun.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Wird leicht mit Verschwörung und Versuch vermischt: Anstiftung betrifft das Veranlassen Dritter, Verschwörung das gemeinsame Einverständnis, Versuch die eigenen auf eine Tat gerichteten Handlungen des Täters.
Synthese
Synthese
Anstiftung zur Straftat ist die zielgerichtete, vorsätzliche Kommunikation, durch die jemand versucht, einen anderen zur Begehung eines bestimmten Delikts zu bewegen; ihr strafrechtlicher Kern liegt in der bewussten Beschaffung fremder Straftaten, auch ohne deren Vollendung.