Definition
Eine Kategorie des mens rea, die besagt, dass der Täter beabsichtigte, die körperliche Handlung (actus reus) vorzunehmen, die den Tatbestand erfüllt, ohne notwendigerweise das genau untersagte Ergebnis oder einen besonderen Zweck anzustreben; im Mittelpunkt steht das willentliche Tun, nicht ein spezielles Ergebnis.
Prinzip
Prinzip
Die Haftung ergibt sich aus der vorsätzlichen oder wissentlich vorgenommenen verbotenen Handlung selbst; der Nachweis, dass der Angeklagte die Handlung bewusst oder absichtlich gesetzt hat, genügt für dieses Schuldmerkmal, auch wenn er nicht die Absicht hatte, ein bestimmtes Ergebnis herbeizuführen.
Demonstration
Demonstration
Einer anderen Person einen Schlag versetzen stellt eine freiwillige Körperverletzungshandlung dar; der Täter muss nicht beabsichtigt haben, ein bestimmtes Verletzungsniveau herbeizuführen, um den allgemeinen Vorsatz für eine einfache Körperverletzung zu erfüllen.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Allgemeinen Vorsatz mit bloßer Fahrlässigkeit oder Bewusstseinslosigkeit zu verwechseln und so Haftung zu begründen, wo das Gesetz ein höheres subjektives Bewusstsein verlangt, oder allgemeinen Vorsatz mit besonderem Vorsatz gleichzusetzen, obwohl letzterer gesetzlich gefordert ist.
Konsequenz
Konsequenz
Leichter zu beweisen als besonderer Vorsatz, weil die Staatsanwaltschaft nur zeigen muss, dass der Angeklagte die Tat vorsätzlich begangen hat, nicht dass er ein bestimmtes Ergebnis anstrebte; dies erweitert die Verantwortlichkeit für häufigere Gewalt- und Bagatelldelikte.
Umkehrung
Umkehrung
Im Gegensatz dazu verlangen Delikte mit besonderem Vorsatz den Nachweis eines zusätzlichen Zweckes oder Ziels über die reine Tatbestandsausführung hinaus; ferner unterscheiden sie sich von streng haftenden Delikten, die auf mens rea verzichten.
Abgrenzung
Abgrenzung
Der Anwendungsbereich variiert nach Rechtsordnung und Gesetz; manche als allgemeiner Vorsatz bezeichneten Delikte verlangen dennoch die Kenntnis bestimmter Umstände oder Folgen, und Freiwilligkeit sowie das Fehlen eines Automatismus bleiben notwendige Grenzen.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Überlappungen und Spannungen bestehen mit Rüksichtslosigkeit (recklessness) und Fahrlässigkeit, die das Bewusstsein für Risiken messen, sowie mit besonderem Vorsatz, wenn Vorhersehbarkeit und Vorsatz auseinandergehalten werden müssen.
Synthese
Synthese
Allgemeiner Vorsatz erfasst die Schuld, wenn ein Täter die verbotene Handlung vorsätzlich oder wissentlich vornimmt; er verlangt Volition und Bewusstsein der Handlung selbst, jedoch nicht den gesteigerten Zweck oder das gewünschte Ergebnis, das bei Delikten mit besonderem Vorsatz erforderlich ist.