Definition
Eine enge strafrechtliche Verteidigung, die geltend macht, dass der Angeklagte nicht das schuldhafte Bewusstsein hatte, weil er vernünftigerweise glaubte, sein Verhalten sei rechtmäßig oder er habe sich auf eine amtliche Rechtsauskunft verlassen; allgemein unerwünscht und nur in engen Ausnahmen wie der berechtigten Berufung auf amtliche Mitteilungen zulässig.

Prinzip

Prinzip
Strafbarkeit setzt gewöhnlich Mens Rea voraus; wenn der Glaube eines Angeklagten an die Rechtmäßigkeit einer Handlung die erforderliche Schuldform negiert und dieser Glaube vernünftig oder durch eine autoritative Quelle veranlasst ist, kann billiges Ermessen eine Verurteilung ausschließen.

Demonstration

Demonstration
Ein Steuerzahler befolgt eine schriftliche Richtlinie der Steuerbehörde, die eine Vorschrift falsch auslegt; bei einer Anklage wegen Unterzahlung behauptet der Angeklagte, er habe sich vernünftigerweise auf die offizielle Auslegung verlassen und daher kein schuldhaftes Bewusstsein gehabt.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Die Berufung auf Rechtsirrtum als pauschale Entschuldigung für Unkenntnis von Gesetzen, moralischen Widerspruch zur Norm oder bloß schlechten privaten Rechtsrat ohne Nachweis vernünftiger Verlassnahme auf eine amtliche Quelle.

Konsequenz

Konsequenz
Wenn die Verteidigung in anerkannten Ausnahmen angenommen wird, kann sie die Mens Rea negieren und zu Freispruch oder Herabstufung der Anklage führen; wird sie abgelehnt, gilt die Verurteilung nach dem Grundsatz, Unkenntnis des Rechts entschuldigt nicht.

Umkehrung

Umkehrung
Tatsachenirrtum, der tatsächliche Elemente der Tat negiert statt eines Rechtsglaubens; Tatsachenirrtum gewährt oft weitergehende Entlastung als Rechtsirrtum.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt nicht für unvernünftige Rechtsirrtümer, für Straftatbestände ohne Verschulden (Gefährdungs- oder Gefährdungsdelikte) oder für bloße Meinungsverschiedenheiten über Rechtspolitik; meist beschränkt auf Verlass auf amtliche Erklärungen, fehlende Bekanntmachung oder offensichtliche Unmöglichkeit der Kenntnis.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung zwischen dem Grundsatz 'Unkenntnis des Rechts entschuldigt nicht' und der fairen Überlegung, dass ein vernünftiger, amtlich induzierter Rechtsglaube die Schuldfähigkeit untergräbt.

Synthese

Synthese
Rechtsirrtum ist eine enge, ausnahmenbasierte Lehre, die die Strafabsicht negieren kann, wenn der Angeklagte vernünftigerweise und gerechtfertigt davon ausging, sein Verhalten sei rechtmäßig—in der Regel nur bei Verlass auf amtliche Quellen oder außergewöhnlichen Umständen.