Definition
Eine Verteidigung, die geltend macht, die Trunkenheit sei nicht selbstverschuldet gewesen—weil der Angeklagte ohne Wissen betäubt, gezwungen oder erfuhr eine unvorhersehbare Nebenwirkung eines verschriebenen Medikaments—und dieser unfreiwillige Zustand die Bildung der erforderlichen Mens Rea verhinderte oder das Verhalten unfreiwillig machte.

Prinzip

Prinzip
Das Strafrecht schließt Personen von der Schuld aus, wenn sie ohne eigenes Verschulden die Kontrolle oder Fähigkeit verloren haben; unfreiwillige Trunkenheit negiert die Schuldfähigkeit, wenn der Angeklagte weder eingewilligt noch die berauschende Wirkung vorhersehen konnte, die das Verhalten unfreiwillig oder mens-rea-los machte.

Demonstration

Demonstration
Jemandem wird heimlich ein Beruhigungsmittel ins Getränk gemischt, und unter Beeinträchtigung nimmt die Person fremdes Eigentum mit; weil die Trunkenheit unfreiwillig und so erheblich war, dass sie den Vorsatz negierte, kann der Angeklagte freigesprochen werden oder als nicht schuldfähig gelten.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Unfreiwillige Trunkenheit geltend zu machen, nachdem man freiwillig ein legales Medikament mit bekannten Nebenwirkungen eingenommen hat oder Stoffe auf vorhersehbare Weise kombiniert hat, ohne Abwesenheit von Wissen oder Zwang nachzuweisen.

Konsequenz

Konsequenz
Ist die Verteidigung bewiesen, kann dies zu Freispruch oder zur Verhinderung einer Verurteilung wegen vorsatzbezogener Delikte führen; der Prüfpunkt verlagert sich dann oft auf Fragen des Automatismus oder der Unzurechnungsfähigkeit statt auf schuldfähige Entscheidung.

Umkehrung

Umkehrung
Freiwillige Trunkenheit, bei der der Angeklagte sich bewusst berauscht hat und somit für die Folgen der Beeinträchtigung verantwortlich ist; diese wird gerichtlich in der Regel restriktiver behandelt als unfreiwillige Trunkenheit.

Abgrenzung

Abgrenzung
Erfordert den Nachweis von Einwilligungsfreiheit, Zwang, Täuschung oder einer unvorhersehbaren medizinischen Reaktion; umfasst nicht die Beeinträchtigung durch freiwilligen Gebrauch, selbstverschuldete Abhängigkeit oder vorhersehbare Wirkungen verschriebener Medikamente bei informierter Einwilligung.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung zwischen der Betrachtung von Handlungen als unfreiwilligen Automatismus, der die Strafbarkeit aufhebt, und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit durch Begrenzung von Behauptungen, die gefährliches Verhalten entschuldigen könnten.

Synthese

Synthese
Unfreiwillige Trunkenheit ist ein substanzielles Entschuldigungsprinzip, das auf dem Fehlen von Einwilligung oder Vorhersehbarkeit beruht: Wenn eine nicht vom Angeklagten verursachte Trunkenheit die Mens Rea verhindert oder zu unfreiwilligem Handeln führt, wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit in der Regel ausgeschlossen.