Definition
Eine aufeinanderfolgende Strafe ist eine Freiheitsstrafe, die so angeordnet wird, dass sie nach Ablauf einer anderen Strafe beginnt, sodass der Verurteilte die kumulierte Dauer mehrerer Strafen nacheinander verbüßt.
Prinzip
Prinzip
Konsekutivität spiegelt das Prinzip wider, dass eigenständige Straftaten oder getrennte Straftatserien eigenständige Haftzeiten rechtfertigen und kumulative Bestrafung erzeugen, wenn Gesetz, Richtlinien oder gerichtliche Ermessensausübung dies vorsehen.
Demonstration
Demonstration
Erhält ein Angeklagter für einen Tatbestand fünf Jahre und für einen anderen drei Jahre und ordnet das Gericht die Strafen konsekutiv an, so verbüßt der Angeklagte acht Jahre Haft.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Aufeinanderfolgende Strafen so zu stapeln, dass für dieselbe Tat mehrfach bestraft wird und damit Prinzipien des Verbots der Doppelbestrafung verletzt werden, oder Konsekutivität anzuordnen, obwohl Gesetz oder Vereinbarungen dies ausschließen.
Konsequenz
Konsequenz
Richtig angeordnete aufeinanderfolgende Strafen erhöhen die Gesamtinhaftierungsdauer, ändern Bewährungsberechnungen und verstärken kollaterale Folgen wie Abschiebungsrisiko oder Verlust von Bürgerrechten.
Umkehrung
Umkehrung
Das Gegenteil ist die konkurrierende Strafe, bei der Strafen überlappen und der Täter nur die längste Dauer statt der Summe verbüßt.
Abgrenzung
Abgrenzung
Gilt für Freiheitsstrafen; manche Rechtsordnungen begrenzen oder schreiben Konsekutivität für bestimmte Straftaten vor (z. B. Gewaltdelikte), schließen aber verwaltungsrechtliche Sanktionen, Geldstrafen oder bestimmte jugendliche Sanktionen aus.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Es besteht eine Spannung zwischen Konsekutivität und Proportionalität beziehungsweise Resozialisierungszielen; Konsekutivität kann mit einer formalen Aggregation von Strafen oder mit mehreren Anklagepunkten, die in Wirklichkeit eine einheitliche Tat bilden, verwechselt werden.
Synthese
Synthese
Eine aufeinanderfolgende Strafe ordnet Freiheitsstrafen so an, dass Vollzugszeiträume addiert werden und damit für getrennte Straftaten unterschiedliche Sanktionen verhängt werden, wobei gesetzliche Grenzen und verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten sind.