Definition
Ein gesetzliches Strafrahmenmodell, das nach einer dritten qualifizierenden Verurteilung deutlich härtere Strafen, oft zwingend lange Haftstrafen oder lebenslange Freiheitsstrafen, vorsieht; die Regel verknüpft eine erhöhte Sanktion mit der Zahl früherer schwerwiegender Verurteilungen, statt jede Tat isoliert zu beurteilen.

Prinzip

Prinzip
Bestrafung in Abhängigkeit von nachgewiesener Rückfälligkeit verstärken, um Inhaftierung und Abschreckung zu erhöhen, indem wiederholt Verurteilte stufenweise strengeren Sanktionen unterworfen werden.

Demonstration

Demonstration
Eine Person mit zwei früheren Verurteilungen wegen Gewaltverbrechen begeht ein drittes qualifizierendes Vergehen (z. B. Raub) und erhält aufgrund des Drei-Strikes-Gesetzes eine verpflichtend lange Haftstrafe oder lebenslange Freiheitsstrafe, unabhängig von mildernden Umständen der dritten Tat.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Anwendung des Gesetzes auf geringfügige oder nicht qualifizierende Delikte aufgrund ungenauer Gesetzesformulierung oder Anrechnung einer später aufgehobenen Vorverurteilung, was zu unverhältnismäßig hartem Strafmaß führt.

Konsequenz

Konsequenz
Deutlich längere, vorhersehbare Strafen für Wiederholungstäter, reduzierte richterliche Ermessensspielräume in vielen Fällen und ein messbarer Anstieg der Langzeinhaftstrafen mit entsprechenden finanziellen und sozialen Folgen.

Umkehrung

Umkehrung
Individualisierte Strafzumessung, die die aktuelle Tat, die Resozialisierungschancen und Verhältnismäßigkeit abwägt, anstatt einen rein zahlenbasierten Eskalationsmechanismus anzuwenden.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt nur dort, wo das Gesetz festlegt, welche früheren Verurteilungen als qualifizierend gelten (typischerweise schwere oder gewalttätige Straftaten) und wo die Rechtsordnung eine verpflichtende Verschärfung zulässt; Ausschluss nicht qualifizierender Ordnungswidrigkeiten und in der Regel keine Anwendung auf Jugendstrafen, sofern nicht ausdrücklich vorgesehen.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannungsfeld zwischen vergeltender Bestrafung (Wiederholungstäter bestrafen) und rehabilitativen bzw. verhältnismäßigen Ansprüchen (unzumutbare Härte bei Grenzfällen der dritten Tat).

Synthese

Synthese
Ein juristisches Instrument, das wiederholte schwere Verurteilungen in eine kategorische Strafverschärfung umwandelt, um öffentliche Sicherheit und Abschreckung zu betonen, zugleich aber Fragen der Verhältnismäßigkeit und richterlichen Discretion bei der Anwendung auf weniger klare dritte Taten aufwirft.