Definition
Das Beschaffen, Überwachen, Aufzeichnen oder Verbreiten visueller, audiovisueller, Standort- oder anderer personenbezogener Daten über eine Person oder Gruppe ohne rechtliche Ermächtigung, Einwilligung oder hinreichende datenschutzrechtliche Rechtfertigung in einer Weise, die gesetzliche Privatschutzbestimmungen oder verfassungsrechtliche Rechte verletzt.

Prinzip

Prinzip
Das ordnende Prinzip ist, dass Überwachung unrechtmäßig wird, wenn sie ohne die erforderliche Rechtsgrundlage – etwa Einwilligung, richterlichen Beschluss oder gesetzliche Ermächtigung – durchgeführt wird oder wenn sie den rechtmäßigen Umfang überschreitet und damit berechtigte Erwartungen auf Privatsphäre oder geschützte Bürgerrechte verletzt.

Demonstration

Demonstration
Eine Privatperson installiert permanente Tonaufzeichner in einer Mietwohnung ohne Wissen der Mieter, überträgt Daten an Dritte und erpresst die Bewohner mit den Aufnahmen; das Fehlen von Einwilligung und die unautorisierte Überwachung demonstrieren unrechtmäßige Überwachung.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Die fälschliche Einordnung rechtmäßig erteilter polizeilicher Abhörmaßnahmen unter richterlichem Beschluss, arbeitgeberseitiger Überwachung, die offen gelegt und rechtlich konform ist, oder die Beobachtung vollkommen öffentlicher Bereiche, in denen keine Privatsphäre erwartet werden darf, als unrechtmäßige Überwachung.

Konsequenz

Konsequenz
Nachgewiesene unrechtmäßige Überwachung kann strafrechtliche Konsequenzen haben, zur Unverwertbarkeit der rechtswidrig erlangten Beweismittel führen, zivilrechtliche Haftung wegen Verletzung der Privatsphäre, Anordnungen zur Löschung der Daten sowie gesetzliche Sanktionen oder Unterlassungsanordnungen gegen den Überwachenden nach sich ziehen.

Umkehrung

Umkehrung
Die Umkehr ist rechtmäßige Überwachung unter ordnungsgemäßer rechtlicher Autorisierung – einvernehmliche Aufzeichnung, richterlich genehmigte Durchsuchungs- und Überwachungsmaßnahmen oder Überwachung, die durch Datenschutzhinweise und enge, verhältnismäßige Arbeitgeberregelungen gerechtfertigt ist – oder die Beobachtung öffentlicher Bereiche ohne Privatsphäreerwartung.

Abgrenzung

Abgrenzung
Schließt legitime, autorisierte Ermittlungsmaßnahmen der Polizei unter Beachtung des Rechtswegs, einvernehmliche Überwachung mit informierter Zustimmung sowie passive Beobachtung öffentlicher Orte, für die kein Privatsphäreanspruch besteht, aus.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannungen ergeben sich zwischen öffentlichen Sicherheitsinteressen, die Überwachung befürworten, und dem Recht auf Privatsphäre des Einzelnen; Streitpunkte sind, welche Rechtsgrundlage ausreichend ist, Verhältnismäßigkeit, Aufsicht und technologische Reichweite (z. B. dauerhafte Drohneneinsätze oder massenhafte Datensammlung).

Synthese

Synthese
Unrechtmäßige Überwachung ist die Erfassung oder Beobachtung von Personen ohne rechtliche Grundlage oder Einwilligung und außerhalb akzeptierter Privatsphärengrenzen; sie zeichnet sich durch das Fehlen einer rechtlichen Basis, Eingriffe in berechtigte Privatsphäreerwartungen und mögliche zivil- sowie strafrechtliche Folgen aus.