Definition
Eine gesetzliche Einstufung des Einbruchs, die unrechtmäßiges Eindringen mit der Absicht bezeichnet, eine Straftat oder einen Diebstahl zu begehen, jedoch ohne die für den Einbruch ersten Grades erforderlichen erschwerenden Umstände; typischerweise eine mittlere Straftatstufe.

Prinzip

Prinzip
Den Schutz von Eigentum und Öffentlichkeit mit einer verhältnismäßigen Bestrafung für unbefugte Eingriffe zu verbinden, die kriminelle Absicht beinhalten, aber ein geringeres Gefährdungsrisiko für Personen darstellen als Taten ersten Grades.

Demonstration

Demonstration
Eine Person bricht nach Geschäftsschluss in ein Bürogebäude ein und entwendet Bargeld aus einem Tresor, ohne eine Waffe zu zeigen und ohne anwesende Personen; dieses Verhalten passt häufig zum Einbruch zweiten Grades nach vielen gesetzlichen Regelungen.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Die Anklage wegen Einbruchs zweiten Grades, wenn das Eindringen nur versucht wurde und das Gesetz Versuche anders behandelt, oder das Hochstufen von Fällen, die eher als Hausfriedensbruch oder Bagatelldiebstahl einzustufen sind.

Konsequenz

Konsequenz
Eine Verurteilung führt oft zu Straftatfolgen, die weniger streng sind als beim ersten Grad — kürzere Freiheitsstrafen, Geldstrafen und ein Strafregister mit Auswirkungen auf Beschäftigung und Wohnung — und anerkennt zugleich die vorsätzliche Diebstahlsabsicht.

Umkehrung

Umkehrung
Fehlt der Vorsatz zur Begehung eines Verbrechens oder liegt rechtmäßiges Betreten vor, so verringert oder beseitigt dies die Einbruchsvorwürfe und es bleiben gegebenenfalls nur Hausfriedensbruch oder zivilrechtliche Ansprüche.

Abgrenzung

Abgrenzung
Bezieht sich auf unbefugtes Eindringen in Gebäude, wenn die gesetzlichen Erschwernisse für den ersten Grad fehlen; die genauen Tatbestandsmerkmale, das erforderliche mens rea und die Sanktionen variieren je nach Rechtsordnung.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Es besteht Spannung hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Einbruch zweiten und ersten Grades sowie zu geringeren Eigentumsdelikten, sowie bezüglich der Frage, ob ein einheitlicher Vorsatzmaßstab oder kontextbezogene Risikobewertungen anzulegen sind.

Synthese

Synthese
Einbruch zweiten Grades ist die mittlere gesetzliche Kategorie für unbefugtes, vorsätzliches Eindringen mit dem Ziel eines Verbrechens oder Diebstahls, bei dem keine erschwerenden Gefährdungsmerkmale vorliegen und moderate strafrechtliche Sanktionen verhängt werden.