Definition
Die gewaltsame Entnahme von Eigentum einer Person oder aus deren unmittelbarer Nähe mittels Gewaltanwendung oder Androhung von Gewalt mit der Absicht, die Person dauerhaft zu enteignen; Raub ist ein Delikt gegen Personen und Eigentum, da es Gewalt oder Einschüchterung einschließt.

Prinzip

Prinzip
Wesentliche Elemente sind (1) die Wegnahme von Eigentum einer Person oder aus ihrer unmittelbaren Reichweite, (2) der gleichzeitige Einsatz von Gewalt oder Drohungen, die Herausgabe zu erzwingen oder Widerstand zu verhindern, und (3) die Absicht, den Eigentümer dauerhaft zu enterben; das persönliche Gewaltmoment unterscheidet Raub vom Diebstahl.

Demonstration

Demonstration
Ein Täter entreißt einem Fußgänger dessen Tasche und droht mit Faustschlägen oder setzt eine Waffe ein, bis das Opfer die Tasche freigibt; die Wegnahme von der Person durch Gewalt oder Drohung und die Absicht, das Eigentum zu behalten, erfüllen die Raubtatbestandsmerkmale.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Einen Einbruch oder einen unkonfrontativen Diebstahl von unbeaufsichtigtem Eigentum fälschlich als Raub zu klassifizieren, obwohl keine Gewalt oder Drohung gegen eine Person stattfand, oder nachträgliche Gegenwehr als Rechtfertigung für Raub zu nehmen, ohne nachzuweisen, dass die Gewalt die Wegnahme begleitete.

Konsequenz

Konsequenz
Eine Raubverurteilung zieht in der Regel schwerere Straftatenstrafen nach sich als Eigentumsdelikte ohne Gewalt, kann Verschärfungen im Strafmaß (insbesondere bei Waffen- oder schweren Verletzungen) auslösen und verstärkt langfristige Folgen wie Einstufungen im Vollzug und Bewährungsprüfungen.

Umkehrung

Umkehrung
Das Gegenteil ist Diebstahl oder Einbruch ohne Gewalt gegen Personen: Eigentumsdelikte ohne Gewaltmerkmal werden anders und in der Regel milder bestraft, da die unmittelbare Gefährdung der Opfer fehlt.

Abgrenzung

Abgrenzung
Raub erfordert eine direkte Beziehung zur Person (Wegnahme bei der Person oder in ihrer unmittelbaren Nähe) und den Einsatz oder die Drohung von Gewalt; er schließt unkonfrontative Wegnahmen von unbeaufsichtigtem Eigentum und rein eigentumsorientierte Einbrüche ohne Nötigung einer Person aus, und gesetzliche Definitionen variieren hinsichtlich ‚in Anwesenheit‘ und der erforderlichen Gewaltstufe.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung besteht zwischen Raub, Einbruch und Erpressung: Raub beinhaltet die sofortige Gewaltentnahme, Einbruch betont die unbefugte Betretung mit Vorsatz, und Erpressung erlangt Besitz durch Drohung mit künftigen Schäden statt durch unmittelbaren Zwang bei der Wegnahme.

Synthese

Synthese
Raub ist die Wegnahme von Eigentum direkt bei einer Person oder in deren unmittelbarer Kontrolle durch Gewalt oder Drohung mit der Absicht der dauerhaften Aneignung; er zeichnet sich durch die Verbindung von Wegnahme und unmittelbarer Gewalt aus und schützt sowohl Personen als auch Eigentum vor gewaltsamer Enteignung.