Definition
Eine common-law-Eigentumsstraftat, die in der heimlichen Wegnahme und dem Wegtragen beweglicher Sachen eines anderen mit der Absicht besteht, den Eigentümer dauerhaft zu enteignen.

Prinzip

Prinzip
Der Diebstahl (larceny) basiert auf vier Elementen: rechtswidrige Wegnahme (ohne Einwilligung), Wegtragen (Asportation), Eigentum eines anderen und der Vorsatz, dauerhaft zu enteignen; fehlt eines dieser Elemente, liegt kein larceny vor.

Demonstration

Demonstration
Jemand greift über den Gartenzaun und nimmt das Fahrrad des Nachbarn ohne Erlaubnis mit, um es zu behalten — die unbefugte Wegnahme und die Absicht zu behalten erfüllen die Diebstahlsvoraussetzungen.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Bloße Besitznahme ohne Nachweis der rechtswidrigen Wegnahme oder des dauerhaften Enteignungsvorsatzes fälschlich als larceny zu ahnden — z. B. wenn der Täter eine Anspruchsberechtigung oder echten Glauben an Einwilligung hatte.

Konsequenz

Konsequenz
Richtig nachgewiesener larceny führt zu strafrechtlichen Folgen (Strafen, Wiedergutmachung) und möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen des Eigentümers; er begründet häufig die Verfügungsbefugnis über unrechtmäßig erlangte Sachen.

Umkehrung

Umkehrung
Das Gegenteil ist der rechtmäßige Erwerb: ein einvernehmlicher Besitzübergang, ein mit Erlaubnis entliehenes Gut oder eine Verwahrung mit Rückgabewille, wodurch der Vorsatz zur dauerhaften Enteignung entfällt.

Abgrenzung

Abgrenzung
Larceny umfasst bewegliche Sachwerte und schließt Dienstleistungen, Immobilien und immaterielle Güter aus, sofern nicht gesetzlich ausgeweitet; viele Rechtsordnungen haben larceny durch statutarische Diebstahlstatbestände ersetzt.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Larceny grenzt an Raub und Unterschlagung: Raub enthält Gewaltanwendung, Unterschlagung betrifft die rechtsgeschäftlich anvertraute Sache, daher ist die Abgrenzung von Besitz, Verwahrung und Vorsatz entscheidend.

Synthese

Synthese
Larceny ist die traditionelle Diebstahllehre, gekennzeichnet durch die unbefugte Wegnahme und Wegtragung fremden beweglichen Eigentums mit dem Vorsatz, dauerhaft zu enteignen; diese Struktur bildet die Grundlage moderner Diebstahlsdelikte.