Definition
Der Zustand, in dem eine Person physisch die tatsächliche oder konstruierte Kontrolle oder Gewahrsam über einen Gegenstand oder Stoff hat, der dazu bestimmt, verändert oder geeignet ist, eine Explosion oder zerstörerische Detonation zu erzeugen.
Prinzip
Prinzip
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Besitz beruht auf Kontrolle und schuldhafter Kenntnis: Der Angeklagte muss tatsächliche oder stellvertretende Kontrolle über die Sprengvorrichtung ausüben und deren Sprengcharakter kennen oder bewusst darüber im Unklaren sein.
Demonstration
Demonstration
Jemand lagert einen fertigen improvisierten Sprengsatz in einer gemieteten Garage; Werkzeuge und Bauanleitungen liegen daneben. Ermittler finden den Sprengsatz in seinem Gewahrsam und begründen so Besitz und Kenntnis.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Eine Strafverfolgung allein wegen Besitzes harmloser Teile ohne Nachweis von Kontrolle, Zusammenbauabsicht oder Kenntnis — etwa die Verfolgung wegen Besitzes alltäglicher Chemikalien ohne Beleg, dass sie für einen Sprengsatz bestimmt waren.
Konsequenz
Konsequenz
Ist der Besitz nachgewiesen, sind Sicherstellung, Festnahme und Strafverfolgung möglich; häufig greifen verschärfte Strafrahmen wegen der Gefahr für die öffentliche Sicherheit, und präventive Maßnahmen wie Durchsuchung oder vorläufige Inhaftierung werden erleichtert.
Umkehrung
Umkehrung
Fehlender Besitz schließt den Besitztatbestand aus, selbst wenn die Person bei der Herstellung half oder Anweisungen gab; andere Delikte (Verschwörung, Beihilfe) können dennoch einschlägig sein, nicht jedoch der Besitzvorwurf.
Abgrenzung
Abgrenzung
Ausgenommen ist rechtmäßiger Besitz mit Genehmigung, militärische Tätigkeiten oder lizenzierte Sprengarbeiten sowie Fälle rein flüchtiger Kontrolle (z. B. aufgegebenes Gerät, von dem die Person nichts wusste). Besitz begründet nicht automatisch den Vorsatz zur Schädigung.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Spannung entsteht zwischen materiellem Gewahrsam und konstruktivem Besitz auf Grundlage von Kenntnis — der Streitpunkt ist oft, ob Anwesenheit gleichbedeutend mit schuldhafter Kontrolle oder nur mit bloßer Nähe ist.
Synthese
Synthese
Besitz einer Sprengvorrichtung ist ein Zusammenwirken von tatsächlichem Gewahrsam und subjektivem Wissen: Der Nachweis beider Elemente ist erforderlich, Verteidigungslinien zielen darauf ab, entweder die Kontrolle oder die Kenntnis zu widerlegen.