Definition
Eine Klasse rechtswidriger Handlungen, die vorsätzlich oder fahrlässig erheblichen Schaden an natürlichen Ressourcen, Ökosystemen oder der öffentlichen Gesundheit verursachen, indem sie Umweltgesetze oder -vorschriften verletzen.

Prinzip

Prinzip
Schutz und Ahndung von Verhalten, das die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit schädigt, durch Anknüpfung strafrechtlicher Verantwortlichkeit dort, wo regulatorische Vorgaben und schuldhaftes Verhalten zusammentreffen.

Demonstration

Demonstration
Eine Fabrik leitet unbehandeltes giftiges Abwasser in einen Fluss in Verletzung von Genehmigungen und Überwachungspflichten ein, was Fischsterben und die Kontamination von Trinkwasserentnahmestellen stromabwärts verursacht.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Jede Verwaltungswidrigkeit pauschal als Umweltstraftat zu bezeichnen, einschließlich geringfügiger Formalverstöße oder ohne Schaden behobener Mängel, wodurch administrative Sanktionen und strafrechtliche Schuld vermischt werden.

Konsequenz

Konsequenz
Die strafrechtliche Einordnung ermöglicht strafrechtliche Verfolgung, Sanktionen und Abschreckung sowie Anordnungen zur Sanierung, Schadenersatz und verschärfter Überwachung der Einhaltung.

Umkehrung

Umkehrung
Dasselbe Verhalten ausschließlich als Verwaltungsangelegenheit mit zivilrechtlichen Bußgeldern und Abhilfemaßnahmen zu behandeln, ohne strafrechtliche Verfolgung.

Abgrenzung

Abgrenzung
Erfasst vorsätzliches und fahrlässiges schuldhaftes Verhalten, das gegen strafrechtliche Umweltvorschriften verstößt; ausgenommen sind rechtmäßige, genehmigte Tätigkeiten, rein administrative nichtschuldhafte Fehler und ohne Schuld gemeldete Unfälle.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung zwischen regulatorischen Straftatbeständen mit Gefährdungs- oder Gefährdungsverschuldenshaftung und klassischen Delikten mit Schulderfordernis; manche Umweltschäden können nach beiden Regimen beurteilt werden, was die Grenze der Kriminalisierung unklar macht.

Synthese

Synthese
Umweltkriminalität ist die strafrechtliche Reaktion auf menschliche Handlungen, die unrechtmäßig und schuldhaft Ökosysteme oder die öffentliche Gesundheit schädigen; sie unterscheidet sich von zivil- und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen durch das Vorliegen strafrechtlicher Tatbestände, Verschuldensformen und strafrechtlicher Sanktionen.