Definition
Ein zusammengesetztes Delikt, bei dem eine Person Kokain besitzt und aus genügend Indizien auf die Absicht geschlossen werden kann, die Droge an andere zu verkaufen oder zu liefern, statt sie ausschließlich selbst zu konsumieren.
Prinzip
Prinzip
Grundsatz: Besitz plus beweisfähige Anhaltspunkte für Vertriebsabsicht (vorsätzliche Absicht zu vertreiben). Gerichte leiten die Absicht aus objektiven Faktoren ab, z. B. Menge, Verpackung, Waagen, viele kleine Tütchen, Transaktionsaufzeichnungen, Kommunikation oder Nähe zu Vertriebsutensilien.
Demonstration
Demonstration
Beispiel: Bei einer Verkehrskontrolle wird im Fahrzeug Kilogrammware Kokain gefunden, verpackt für den Versand, elektronische Nachrichten arrangieren Verkäufe und ein Kassenbuch listet Kunden; diese Umstände stützen den Vorwurf des Besitzes mit Vertriebsabsicht.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Große Mengen zum Eigenverbrauch, gemeinsamer Besitz in einer Gemeinschaft oder rechtmäßiger Transport durch einen lizenzierten Kurier als Vertriebsabsicht zu deuten, ohne kontextuelle Belege für Verkauf oder Vertrieb, ist eine Fehldeutung.
Konsequenz
Konsequenz
Die Verfolgung wegen Besitzes mit Vertriebsabsicht zieht im Allgemeinen deutlich höhere Strafen und Geldbußen nach sich als einfacher Besitz, kann Mindeststrafen auslösen, zur Vermögensabschöpfung führen und umfangreichere Ermittlungen nach sich ziehen; Verurteilungen haben langfristige Nebenfolgen.
Umkehrung
Umkehrung
Das Gegenteil ist der Besitz zum Eigenverbrauch: Besitz ohne glaubhafte Vertriebsindikatoren, begleitet von Nachweisen für persönlichen Konsum oder, wo anwendbar, medizinischer Notwendigkeit.
Abgrenzung
Abgrenzung
Erfordert den Nachweis, über bloßen Besitz hinaus, dass der Beschuldigte die Absicht hatte zu vertreiben; schließt konstruktiven Besitz ein, wenn Vertriebsindikatoren vorliegen. Ausgenommen sind bloßer Besitz, nur Besitz von Utensilien und legale Distribution unter Lizenz.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Es besteht Spannung zu verwandten Tatbeständen wie Handel, Verschwörung und einfachem Besitz — der Unterschied hängt oft von der Beweisbarkeit der Absicht, dem Umfang und der Rolle im Verteilungsnetz ab.
Synthese
Synthese
Besitz mit Vertriebsabsicht von Kokain liegt vor, wenn Besitz mit objektiven, kontextuellen Belegen verbunden ist, die eine Verkaufs‑ oder Lieferabsicht nahelegen; es ist ein eigenständiges, härter bestraftes Delikt als einfacher Besitz wegen der verbotenen Vertriebsabsicht.