Definition
Eine Straftat, die in einem Vereinbaren zwischen zwei oder mehr Personen besteht, eine rechtswidrige Handlung zu begehen (oder ein rechtmäßiges Ziel durch rechtswidrige Mittel zu erreichen), wobei in vielen Rechtsordnungen zusätzlich eine tatfördernde Handlung verlangt wird; die Haftung erstreckt sich auf die Vereinbarung und ihre vorhersehbaren Folgen.
Prinzip
Prinzip
Die Verschwörungslehre betrachtet kollektive Vereinbarungen als gesellschaftlich gefährlich, weil sie Fähigkeiten potenzieren und Geheimhaltung erleichtern; das Recht bestraft daher das Einverständnis zur Straftat und oftmals jeden im Weiterbestand liegenden Schritt zur Umsetzung, mit Fokus auf gemeinsame Schuld und Vorhersehbarkeit.
Demonstration
Demonstration
Drei Personen vereinbaren den Überfall auf ein Geldtransportfahrzeug, besprechen Rollen, kaufen Werkzeuge und erkunden das Ziel; ihr Abkommen sowie der Kauf von Werkzeugen und das Auskundschaften sind tatfördernde Handlungen, die eine Verschwörung begründen können, auch wenn der Überfall nicht erfolgt.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Rechtmäßige Zusammenarbeit, bloße parallele kriminelle Absichten ohne Abrede oder Mitgliedschaft in Gruppen mit gemischten, rechtmäßigen und rechtswidrigen Zwecken ohne klaren Nachweis einer Vereinbarung als Verschwörung zu qualifizieren.
Konsequenz
Konsequenz
Ermöglicht die frühzeitige Zerschlagung koordinierter krimineller Pläne, bündelt die Verantwortung der Beteiligten und gestattet die Verfolgung vorhersehbarer Taten, die zur Umsetzung des Verschwörungsplans dienen, auch wenn einzelne nicht selbst die Haupttat begangen haben.
Umkehrung
Umkehrung
Würde die Lehre umgekehrt, wären nur diejenigen strafbar, die die Haupttat selbst begehen, Planer und Koordinatoren blieben unangreifbar und Mittel zum Aufbrechen organisierter oder kollektiver Kriminalität würden entfallen.
Abgrenzung
Abgrenzung
Erfordert den Nachweis einer Vereinbarung (und teils einer tatfördernden Handlung) sowie mehrere Teilnehmer; schließt einseitige Handlungen, bloßes Wissen ohne Vereinbarung und rechtmäßige Gemeinschaftstätigkeiten aus; Umfang und erforderliches Vorsatzmoment variieren je nach Rechtsordnung.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Überlappt mit Anstiftung und Versuch: Anstiftung zielt auf das Veranlassen Einzelner, Versuch auf eigene substanzielle Schritte, Verschwörung auf die gegenseitige Vereinbarung; umstritten ist, ab wann paralleles Verhalten als Abrede gilt.
Synthese
Synthese
Kriminelle Verschwörung ist das kollektive Unrecht, einen gegenseitigen Plan zur Begehung rechtswidriger Handlungen zu bilden; ihr Kern ist das gemeinsame Übereinkommen zur Straftat und die vorhersehbaren Handlungen daraus, wodurch die Verhinderung gruppenbasierter Kriminalität vor deren Vollendung ermöglicht wird.