Definition
Eine uneinige Geschworenenbank ist eine Jury, die nach angemessener Beratung nicht die erforderliche Entscheidung – häufig Einstimmigkeit oder eine gesetzliche Mehrheit – erreicht und daher kein Urteil über die vorliegenden Anklagepunkte fällt.
Prinzip
Prinzip
Urteile müssen der gesetzlich oder instruktionell vorgegebenen Entscheidungsregel genügen; wenn Geschworene ihre Differenzen nicht innerhalb dieser Regel überbrücken können, ist das Gremium blockiert und nicht in der Lage, ein Urteil zu sprechen.
Demonstration
Demonstration
Nach mehreren Stunden Beratung bleiben zwölf Geschworene mit 8–4 in der Schuldfrage gespalten und erreichen nicht die erforderliche Einstimmigkeit; der Richter erklärt die Jury für uneinig und kann einen Verfahrensabbruch verfügen.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Die Jury vorschnell als uneinig zu bezeichnen, bevor ausreichend beraten wurde oder ohne Versuche, durch Instruktionen weitere Diskussion zu fördern, und somit den Entscheidungsprozess fälschlich abzubrechen.
Konsequenz
Konsequenz
Eine uneinige Jury führt häufig zu einem Verfahrensabbruch (Mistrial) und gibt der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit eines neuen Verfahrens; sie stellt keinen Freispruch dar und verhindert in der Regel kein Wiederaufnahmeverfahren nach dem Doppelverfolgungsverbot nicht automatisch.
Umkehrung
Umkehrung
Eine Jury, die die gesetzlich erforderliche Entscheidungsmehrheit erreicht und ein endgültiges Urteil (schuldig oder nicht schuldig) verkündet — die Blockade ist aufgehoben.
Abgrenzung
Abgrenzung
Tritt nur in Geschworenengerichtsverfahren auf und ist abhängig vom Entscheidungsquorum der Zuständigkeit (Einstimmigkeit vs. Mehrheit); sie ist keine materielle Entscheidung und muss von Urteilen, Abweisungen und Freisprüchen unterschieden werden.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Nah an 'Mistrial' — eine uneinige Jury verursacht oft einen Mistrial, aber ein Mistrial kann aus verschiedenen Gründen erklärt werden; die uneinige Jury ist der faktische Zustand der Blockade, nicht die richterliche Disposition.
Synthese
Synthese
Eine uneinige Geschworenenbank ist der Zustand, in dem Geschworene nach angemessener Beratung die gesetzlich geforderte Entscheidungsmehrheit nicht erreichen, was typischerweise zu einem Verfahrensabbruch und möglicher Wiederaufnahme führt, jedoch nicht zu einem Freispruch.