Definition
Die vorsätzliche Herstellung, Veränderung oder Reproduktion eines Dokuments, Gegenstands oder Mediums mit der Absicht zu täuschen, indem es als echt oder von einer berechtigten Stelle stammend dargestellt wird; im Strafrecht betrifft dies häufig Währung, Ausweise, Marken oder amtliche Urkunden.

Prinzip

Prinzip
Ein Verhalten ist Fälschung, wenn ein nicht echtes Objekt absichtlich hergestellt und als echt ausgegeben wird, um Vertrauen zu erzeugen oder wirtschaftliche bzw. rechtliche Folgen herbeizuführen.

Demonstration

Demonstration
Eine Person nutzt Druckplatten und Ersatzsicherheitsdruckpapier, um Banknoten nachzuahmen und versucht, diese in Ladenverkäufen in Umlauf zu bringen.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Jede ungenaue Kopie ohne Rücksicht auf die Absicht als Fälschung zu bezeichnen — etwa eine handwerkliche Reproduktion einer historischen Medaille ohne Täuschungsabsicht — verwechselt Fälschung mit harmloser Nachbildung.

Konsequenz

Konsequenz
Bei Nachweis zieht Fälschung strafrechtliche Konsequenzen nach sich, einschließlich Beschlagnahme der verwendeten Mittel und Maßnahmen zum Schutz vor wirtschaftlichem Schaden und zur Wahrung des Vertrauens in amtliche Dokumente.

Umkehrung

Umkehrung
Das Gegenteil ist die Authentifizierung: nachzuweisen, dass ein Gegenstand echt ist oder die Reproduktion autorisiert war, wodurch strafrechtliche Schuld wegen Fälschung entfällt.

Abgrenzung

Abgrenzung
Schließt rechtmäßige, genehmigte Nachbildungen, gutgläubige Irrtümer über Echtheit ohne täuschende Absicht und bloßen Verkauf rechtmäßig erworbener Gebrauchtgegenstände mit unsicherer Herkunft ohne täuschendes Verhalten aus.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung besteht zwischen zivilrechtlichen Verletzungen des geistigen Eigentums (Marken- oder Urheberrechtsstreitigkeiten) und strafrechtlicher Fälschung: beides betrifft Nachahmung, unterscheidet sich jedoch durch die erforderliche Absicht, das Ziel und die Rechtsfolgen.

Synthese

Synthese
Fälschung ist die vorsätzliche Herstellung oder Veränderung eines Objekts zur Täuschung über dessen Herkunft oder Echtheit; rechtlich wird sie durch die betrügerische Absicht und die Verwendung der Fälschung als echt definiert und führt zu strafrechtlichen Maßnahmen und Schutzinterventionen.